Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Teilzeitvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit bei Teilzeitvertrag

catty.0911

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Liebe Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vertrag für meine Teilzeitstelle. Aus heutiger Sicht möchte ich ein Jahr Elternzeit beantragen und dann wieder beginnen. Allerdings wird es wohl schwierig, zum benötigten Zeitpunkt (März 2014) einen Krippenplatz zu finden, da die Plätze bevorzugt zum September vergeben werden. Nun frage ich mich, ob ich nicht besser zwei Jahre (oder 18 Monate) Elternzeit beantragen sollte. Hätte ich dann dennoch das Recht, sofern ich einen Krippenplatz bekomme, nach einem Jahr wieder einzusteigen? Teilzeitarbeit in der Elternzeit ist ja möglich - aber wie ist das in meinem Fall, da ja der unbefristete Vertrag nur für eine Teilzeitstelle gilt? Herzlichen Dank Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man vor der Elternzeit schon Teilzeit gearbeitet hat, kann man dies in der Elternzeit weiter tun. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Ich würde sogar empfehlen erstmal 24 Monate Elternzeit zu nehmen und dann nach 18 Monaten den Teilzeitwunsch in EZ zu nutzen. So hättest Du sogar die Möglichkeit ohne Probleme noch das dritte Jahr der EZ anzuhängen ohne Zustimmung des AG. Nimmst Du weniger als 24 Monate EZ muss immer der AG einer evtl. Verlängerung zustimmen. Teilzeit ist ja mit bis zu 30 Std./Woche in EZ möglich. Weiterhin ist ja nicht gesichert, dass man schon so früh einen Krippenplatz erhält, wenn das Kind mal gerade etwas älter als 12 Monate ist. Dann hätte man immer noch die Möglichkeit selbst sein Kind zu betreuen. LG, Sonja


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