Sonnenschein007
Hallo, meine Frage ist ähnlich der meiner Vorgängerin. Meine Tochter wurde am 01.05.2014 geboren, ich habe in diesem Jahr dann meine Elternteil verlängert bis zum 30.04.2017. Allerdings arbeite ich im Rahmen der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden /Woche. Dafür habe ich einen zusatzvertrag abgeschlossen der ebenfalls bis zu 30.04.2017 läuft, um meinen alten vollzeitvertrag noch zu behalten. Mein neuer Mutterschutz beginnt am 09.09.16 Sollte ich jetzt auch die ElternZeit und die teilzeitbeschäftigung kündigen? Meinen teilzeitvertrag könnte ich aber wenn ,dann nur zum 31.08 beenden und hätte dann 9 Tage kein Gehalt. Oder sollte ich alles so lassen wie es ist?
Hallo, Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes u bekommen dann volles MG. Der TZ-Vertrag ist auf die EZ befristet und endet dann automatisch. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Auf keinen Fall so lassen :-) Wenn der Teilzeitvertrag im Rahmen der Elternzeit ist, dann endet er automatisch wenn die Elternzeit endet. Also beendest Du die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz. Die restlichen Monate von Kind 1 kannst Du Dir übertragen lassen bis das Kind 8 ist. Nach der Geburt nimmst Du Elternzeit für Kind 2. Diese aufgesparten Monate müssen dann später aber 13 Wochen eher angemeldet werden, nicht 7 wie nach einer Geburt oder Verlängerung für das 3. Jahr nach 2 genommenen Jahren.
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