Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Frage: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Mandy_83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Fragen: Zu mir: - PTBS -> AU -> Aussteuerung durch KK (Reha abgelehnt, noch im Widerspruch)-> Nahtlosigkeitsregelung (NLR für 1 Jahr gewährt) - verheiratet, schwanger (7. Monat), ET 01/17 Bitte helfen Sie mir... 1. Welche Sozialleistungen stehen mir im Mutterschutz zu? 2. Wie sieht das mit Elternzeit aus? 3. Wie sieht es mit Elterngeld (bei NLR) aus? Ist es überhaupt sinnvoll Elterngeld zu beantragen (oder Ehepartner ?!?)? -------------------------------------------------- (IHRE ANTWORT) Hallo, 1. Das kommt auf den Verdienst ihres Ehemannes an 2. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit 3. Ohne Einkünfte kann man den Pauschalbetrag von 300 € im Monat erhalten Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 08.11.2016 ---------------------------------------------------- FR. BADER ich glaube sie haben das missverstanden - ich beziehe kein KG mehr, da aufgrund langer AU ausgesteuert (aber weiterhin AU)! --> b i t t e antworten Sie nochmals, besonders zu 2 und 3. zu 1. Mein Mann Verdient ausreichend zu 2. Ich habe einen Arbeitgeber (!) - also wie verhält sich das nun mit der Elternzeit? Macht es Sinn diese zwischen uns aufzuteilen d.h. die bestmöglichste Aufteilung und längerandauernde EZ (und ggf. den höheren Betrag) zu erzielen (wir beide/nur ich/nur mein Mann in EZ)? zu 3. Mir wurde ja nun 1 Jahr ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeitsregelung - Reha -Antrag läuft, wenn Reha abgelehnt wird müsste ich EMR beantragen) gewährt. a) Sind das (NLR/ALG/EMR) keine Einkünfte? b) Gibt es da einen Unterschied zw. NLR und ALG (also dass ich ggf. wenn über Reha entschieden wurde den ALG1 - Anspruch verlängern kann)??? c) Ist es hier auch sinnvoller auf die private BU zurückzugreifen (bspw. man lässt ALG ruhen)? Oder macht das keinen Unterschied ob BU+Elterngeld / ALG+ EG oder BU+ALG+EG (also wird da irgendwie verrechnet)??? Vielen, vielen Dank nochmals! MfG, Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 2. Wenn Sie doch ausgesteuert sind, bedeutet das, dass Sie weiter krank sind, aber keine Leistungen erhalten. Wenn Sie nun in Elternzeit gehen, haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu erhalten. Wenn Ihr Mann arbeitet und Sie in der letzten Zeit kein Einkommen hatten, ist es finanziell doch auf jeden Fall besser, wenn Ihr Mann in Elternzeit geht, es kommt dann darauf an, ob die Einnahmen aus EG dann ausreichen. a) + b) Für das Elterngeld zählte dies als null und ist nicht relevant. Arbeitslosengeld 1 können Sie nach der Geburt nur erhalten, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen c) Das kann man Pauschalen aus der Ferne nicht sagen. Es ist ja auch nur Variante 1 machbar. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...