Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Kitabetreuung

Frage: Elternzeit bei Kitabetreuung

srw1983

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Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit bis voraussichtlich Januar 2021. Nun hatten wir großes Glück und wir haben hier in Berlin einen Kitaplatz in Aussicht mit Start im August/September. Bedeutet dies, dass ich mit der Elternzeit bzw. Kürzung des Elterngeldes rechnen müsste? Oder bleibt hier alles beim Alten und ich kann meinen Einstieg frei wählen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der KiGa hat mit der EZ nichts zu tun. Anspruch auf Betreuung haben Sie ab dem ersten Geburtstag nach Bedarf - also nach den Stunden, die Sie arbeiten. Liebe Grüße NB


Felica

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Du hast Anspruch auf mindestens 25 Stunden wenn das Kind mindestens ein Jahr alt ist oder eben wenn Bedarf, dann auf Nachweis auch früher. Ob du in EZ bist oder EG beziehst spielt dabei keine Rolle. Ob mehr als 25 Std ist aber in den meisten Gemeinden davon abhängig ob man eben arbeitet, weil die nur soviel Betreuung gewährleisten wie man diese eben auch benötigt. Wie das in Berlin ist musst du auf der entsprechenden Seite schauen. Da kocht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen. Nur der Betreuungsanspruch von mindestens 25 Std ab dem ersten Geburtstag ist bundesweit gleich.


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