Tuerkislila
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten am 13.06.2017 unser erstes Kind. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.2017 aus. Die Elternzeit würde somit am 09.08.2017 beginnen. Wenn ich den Elternzeitantrag stelle, muss ich diesen dann bis zum Ende meines Vetrags datieren oder allgemein z.B. 2 Jahre? Da ich ab Januar ein individuelles Berufsverbot erhalten habe, konnte ich meine Urlaubstage für diese Jahr nicht nehmen. Laut meiner Rechnung müssten dies 16 Tage sein (Jahresurlaub 24 Tage, erster voller Elternzeitmonat September). Muss mir mein Arbeitgeber diese Tage ausbezahlen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, mit dem Vertrag endet auch die Elternzeit, so dass sie den Antrag nur bis zum Ende des Vertrages stellen können. Mit Beendigung des Vertrages muss der Arbeitgeber den restlichen Lohn auszahlen. Wichtig ist, dass er dies als Einmalzahlung deklariert, da es sonst beim Elterngeld angerechnet wird. Für die Zeit, wo Sie Elterngeld bekommen, sind Sie beitragsfrei krankenversichert, danach nicht mehr. Liebe Grüße NB
peekaboo
Unbedingt um die Krankenversicherung kümmern. LG Peeka
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