justl1l1
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell im 2ten Jahr Elternzeit (fortlaufend bis 05.07.2023) mit Elterngeld Plus Bezug. Meine Frage ist ob es möglich ist während dieser Elternzeit bei meinem Arbeitgeber (AG1) noch gleichzeitig bei zwei anderen Arbeitgebern (AG2 und AG3) tätig zu sein und in welcher Form? AG2 kann mich nur auf Minijob-Basis beschäftigen und bei AG3 stünde Minijob-Basis oder Teilzeit zur Auswahl. Ich würde gerne beides gleichzeitig machen. Ist es möglich während meiner Elternzeit z.B. bei AG2 10h/Woche und für AG3 in Teilzeit 20h/Woche zu arbeiten? Ich weiß, dass sowohl Teilzeit als auch Minijob-Basis während EZ beim anderen Arbeitgeber möglich sind, sofern nicht mehr als 30h/Woche und mit der Zustimmung von AG1 und dass das Ganze eine Auswirkung auf das Elterngeld haben kann (ggf. Anrechnen wenn zu viel verdient wird). Aber ist auch so eine Kombination möglich? Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich darlegen. Vielen Dank für Ihre Zeit. Viele Grüße L
Hallo, wenn Arbeitgeber 1 zustimmt, ist das möglich. Es macht in diesem Fall Sinn, sich das restliche Elterngeld vor Beginn der Tätigkeit auszahlen zu lassen, damit es nicht angerechnet wird. Liebe Grüße NB
cube
Insgesamt darfst du auf nicht mehr als 30 Std kommen - du würdest also bei AG1 dann gar nicht arbeiten, sondern nur bei AG2 u 3?
justl1l1
Ja, genau. AG1 ist weit weg und kann mir keine TZ-Stelle anbieten (meinem Anspruch darauf mal abgesehen). Ich werde zu Ende meiner jetzigen EZ dort sehr wahrscheinlich kündigen. Es haben sich jetzt die 2 Jobs bei AG2 und AG3 gleichzeitig angeboten und ich frage mich ob etwas dagegen spricht diese anzunehmen.
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