Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Beginn

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, Beginn

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin selbständig mit einer kleinen Firma und bekomme Ende Februar ein Kind. Da ich laufende Aufträge über den Entbindungstermin hinaus habe, möchte mein Freund ab Entbindung möglichst sofort 2 Monate voll in Elternzeit gehen, danach Teilzeit. Momentan ist der ET der 5.3., laut Arzt derzeit vielleicht korrigiert auf 25.2. Für uns ist wichtig, dass er mich möglichst sofort unterstützen kann. Nun möchten wir dies auch zumutbar für den Arbeitgeber machen, also möglichst klar so beantragen, ggf. mit Urlaub abpuffern. Was passiert, wenn man ab Anfang März Elternzeit beantragt und das Kind dann erst 5 Tage später kommt? Vielen Dank! Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann mit Frist von 7 Wo. vorher den Antrag stellen, also am besten noch vor der Geburt. Gesetzlich ist der Fall nicht geregelt, was passiert, wenn das Kind später kommt. Also würde ich in den Antrag schreiben: ab Geburt, ärtzlich errechneter ET ist... Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ach so, mein Freund ist festangestellt...


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