sai89
Hallo Frau Bader, Mein Vertrag ist befristet bis zum 31.12.20. mein Entbindungstermin ist der 03.07.2020. Der anschließende Vertrag muss/ sollte dann in ein unbefristeten Vertrag werden. (Ich bin was das angeht mal vorsichtig optimistisch - da ich eben den jetzigen Vertrag trotz bekannter SChwangerschaft bekommen habe - und mein Chef mich auch halten will) Ich will mind 12 Elternzeit nehmen ( Tendenz eher 18monate). Was muss ich dann richtig beantragen? Ich gehe davon aus das ich eine Entfristung erst im Dezember bekomme - man lässt sich da gerne etwas Zeit bei uns ... Theoretisch brauche ich doch nur bis zum 31.12.20 EZ beantragen - aber was passiert wenn mein Vertrag im Dezember tatsächlich verlängert wird ? Dann könnte ich ja für 2021 neu beantragen aber die Frist von 7Wochen ist ja dann nicht mehr einzuhalten - Wie ist das Vorgehen in diesen Fall? Muss ich darauf drängen das der Vertrag schon 7 Wochen vor Vertragsende durch ist? Oder kann ich alles auf einmal beantragen?! Und eine 2. Frage : ich habe bereits eine Tochter. Bei ihr wurde ich kurz vor dem Mutterschutz arbeitslos und bin nach 12Monaten wieder arbeiten gegangen (anderer AG). Verstehe ich es Richtig das ich theoretisch 24 Monate EZ für die noch nehmen könnte ? (Sie ist am 06.01.17 geboren)
Hallo, 1. Ich würde die EZ ganz positiv denkend bis zum Wunschende beantragen 2. Ja, Sie können bis zu 24 Mo ohne Zustimmung des Ag bis zum 8. Geb nehmen. Liebe Grüße NB
Felica
Deine EZ endet wenn auch dein Vertrag endet. Versichert wärst Du solange wie Du EG bekommst. Eigentlich muss dein AG dir 3 Monate vor Ablauf des Vertrages sagen was weiter geplant ist, den ohne deine Situation müsstest du dich sonst arbeitssuchend melden. Ich würde also dem AG durchaus sagen, wenn du in den Mutterschutz gehst, das du da gerne eine Antwort hättest, eben damit beide planen können.
sai89
3 Monate vor ende sagt er mir aber nichts das weiß ich leider... - ich habe es ja erst durch... habe für dieses Jahr am 18.12 unterschrieben - selbst mit nachfrage... ich hatte mich pro forma anfang Oktober arbeitssuchend gemeldet... aber da war die Verlängerung noch nicht mal beantragt ( großer Konzern)
Felica
Dann mein Rat, plane das EG so das du über die ganze Zeit welche du daheim bleiben willst, welches bekommst. Berücksichtige auch eine Eingewöhnung bei der Betreuung. Wenn dein Kind im Juli geboren wird würde ich also mindestens 14 Monate EG planen. Die meisten Einrichtungen nehmen nur im August neue Kinder an. Eingewöhnung sollte man schon 4-6 Wochen rechnen. So hättest du Puffer und wärst darüber versichert. Den das ist der Vorteil welche EZ hat. Für das EG selbst braucht es keine EZ, man darf halt nicht mehr wie 30 Std arbeiten. Sollte es dann im Dezember keine Verlängerung geben, gibt dir das die Möglichkeit in Ruhe was neues zu suchen. Wenn Kind dann ab August einen Betreuungsplatz hat kannst du ALG1 beantragen und notfalls das EG wieder ändern lassen. Würde dann je nachdem einen Teil in Basis-EG nehmen und einen Teil EG-Plus. Sollte es mit der Verlängerung doch klappen, ein AG kann auf die 7 Wochenfrist bestehen, er muss es aber nicht. Wenn dein AG unfähig ist also entsprechend frühzeitig sich zu melden, dann muss er eben damit leben.
cube
Offiziell endet der Vertrag eben am Tag x. Da gibt es keine Frist, wann der AG über eine Verlängerung Bescheid geben muss. Der AG muss bei später Bekanntgabe der Entfristung dann eben das Risiko tragen, den MA verloren zu haben. Verlängert er aber erst am Tag x + 1, ist es keine Verlängerung, sondern ein Neuabschluss.
cube
Ich würde also EZ so beantragen, als wenn du von einer Verlängerung ausgehst. Sonst stehst du hinterher da und der AG stimmt einer Verlängerung der EZ nicht zu. Beantragst du nur 1 Jahr, muss der AG einer Verlängerung auf 18 Monate nicht zustimmen - da solltest du dir also vorher klar sein, wie lange du willst.
Felica
Irrtum, verlängert er am tag nach Ende des Vertrages, benötigt es keine Verlängerung mehr weil das befristete AV dann automatisch in ein unbefristetes übergegangen ist. Sofern sie an dem Tag dort gearbeitet hat. Selbst wenn an dem Tag nicht, wäre es kein Neuabschluss sondern definitiv eine Verlängerung.
cube
"Einen Vertrag kann man nur verlängern, so lange er läuft. Endet beispielsweise ein Jahresvertrag am 31. August 2018 und die Vertragsverlängerung wird erst am 1. September 2018 unterzeichnet, ist es juristisch gesehen ein Neuabschluss – und wie immer gilt auch hier: Weil zwei ohne Sachgrund befristete Verträge nacheinander nicht rechtens sind, ist der neue Vertrag unbefristet."
Felica
Dann hat der Anwalt von meinem Mann damals keine Ahnung gehabt, die ganze Firma ebenso nicht. Den um das zu umgehen sollte er 3 Monate Pause einlegen und sich dann wieder melden.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt. Mein Mutterschutz beginnt am 25.11. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 06.01., mein Mutterschutz endet am 03.03. Ich möchte nach der Geburt meines Kindes 1 Jahr zuhause bleiben und dann in Teilzeit wieder kommen. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass man die Elter ...
Guten Abend Frau Bader, mein Mann möchte gern 2 Monate Elternzeit beantragen. 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat dann später. Mein ET ist voraussichtlich der 17.02., es wird aber wohl ein geplanter Kaiserschnitt. Der Termin steht aber noch nicht fest. Kann er im Antrag dann auch einfach schreiben: Elternzeit 1.Lebensmonat direkt ab Gebur ...
Hallo, ich habe bereits zwei Kinder und erwarte nun mein 3. Kind. Für Kind 1 habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe dies vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 2 beendet. Für Kind 2 habe ich direkt die ganzen drei Jahre Elternzeit genommen und anschließend die Restelternzeit von Kind 1 angehängt. Nun ist es so, dass ich auch diese ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. D ...
Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...
Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung