Janix
Sehr geehrte Frau Bader, ich danke bereits im Vorfeld für die genommene Zeit und Antworten. Bei mir besteht folgendes Problem: Ich habe im August 2015 eine neue Arbeit aufgenommen. Bin im Oktober schwanger geworden. Der ET ist am 25.06. (Kaiserschnitt geplant am 20.06.). Zu Januar wurde ich noch befördert. Ich habe aufgrund einer Vorerkrankung ab Februar vermehrt Probleme bekommen und war aufgrund von vermehrten Stress und vorzeitiger Wehen im April krank geschrieben. Als ich wieder zur Arbeit kam sagte mein Chef mir, dass er aus diversen Gründen die weitere Zusammenarbeit nach dem Mutterschutz beenden möchte und mir dazu rät Elternzeit zu beantragen. (Danach folgte ein Krankenhausaufenthalt aufgrund von Komplikationen mit der Vorerkrankung) In meinem Vertrag steht, dass dieser auf ein Jahr befristet ist, sofern 4 Wochen vor Ablauf das Arbeitsverhältnis schriftlich für beendet erklärt wird, ansonsten verlängert sich dieser. Bislang liegt mir jedoch noch nichts schriftliches vor. Geplant war, dass ich nach dem Mutterschutz die Arbeit normal wieder aufnehme und mein Partner sich um das Kind kümmert (kann krankheitsbedingt vorerst keiner Arbeit nachgehen). Muss ich mich trotzdem jetzt beim Amt melden? Und wenn ich Elternzeit jetzt beantrage, wie sieht dies ab Ende des Arbeitsverhältnisses aus? Bin ich dann dennoch in Elternzeit (nicht vermittelbar?) oder arbeitslos, bzw. arbeitssuchend? Bekomme ich dann Elterngeld oder ALG? Unterscheiden sich die Beträge überhaupt wesentlich? Bin ich finanziell "gesichert", sodass Miete etc. weiterhin gezahlt werden können? Ich mache mir im Moment sehr viel Stress aufgrund dieser ungeklärten Situation bei mir und der Angst, dass die Kleine in so unsicheren Verhältnissen zur Welt kommt und das Geld nicht reichen könnte. (Ich weiß, dass ich Stress vermeiden sollte, aber das geht so leider nicht..) Ich bitte vielmals um Entschuldigung für diesen komplizierten, langen Text und bedanke mich bereits jetzt! Viele Grüße
Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Der Vertrag verlängert sich, wenn keiner sich rührt? Fristen? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Du kannst ja dann ALG1 beantragen und schon jetzt nach einem neuen Job Ausschau halten. Dein Partner nimmt dann das Elterngeld und steht zur Betreuung bereit. Dein Chef kann Dich nicht zwingen Elternzeit zu nehmen. Und ich meine bis 4 Monate nach Entbindung auch nicht kündigen. Somit wäre der Vertrag verlängert. Google das noch einmal, oder Frage das separat Frau Bader noch einmal.
Sternenschnuppe
Guck mal : https://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html Ich denke er weiß genau dass er Dir nicht kündigen darf. Denn nach dem Mutterschutz wäre der Vertrag ja eh zuende. Wieso will er also Elternzeit ? Dauerhaft glücklich wirst Du da sicher nicht, also schau Dich nach was anderem um, und bloß nicht selbst kündigen !!
chrissicat
Alles ein bisschen komisch. Es ist eine merkwürdige Formulierungsweise, dass der Vertrag nur dann "automatisch" endet, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen vor Befristungsende als beendet erklärt wird. Üblicherweise endet eine Befristung doch eben automatisch, ohne dass dies nochmal erklärt werden muss... Wenn dein Chef die Zusammenarbeit beenden möchte, warum rät er dir dann Elternzeit zu nehmen? Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast/hättest, endet dieser automatisch, selbst wenn du in Mutterschutz bist. Die 4 Wochen vor dem "Befristungsende" sind ja noch nicht erreicht, also hat es eigentlich keine Bedeutung, dass du noch nichts gehört hast. Aber wie gesagt, die Formulierung im AV finde ich sehr merkwürdig, im Grunde genommen sogar fragwürdig. Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags solltest du dich auf jeden Fall spätestens 3 Monate vor Befristungsende bei der Arbeitsagentur melden. Tust du dies nicht, dann riskierst du eine Sperre. Dort können sie dich doch bestimmt auch beraten bezüglich AG etc. Zur Inanspruchnahme der Elternzeit kann dich niemand zwingen! Natürlich kannst du dir einen anderen Job suchen, beachte nur deine Kündigungsfrist. Scheinbar musst du auch 4 Wochen vor Befristungsende "kündigen"? Was bei einem befristeten Vertrag aber eigentlich nicht notwendig ist (zumindest nicht zum Vertragsende). Komischer Vertrag!
Janix
Hallo zusammen, bitte entschuldigt die verspätete Antwort, kam um ein paar Tage Krankenhaus mal wieder nicht rum.. Wortwörtlich steht im Vertrag: "Das Arbeitsverhältnis beginnt am 17.08.2015. Das Arbeitsverhältnis ist auf 12 Monate befristet. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern 4 Wochen vor Beendigung der Befristung kein schriftliches Dokument vorliegt, das darauf hinweist, dass eine Beendigung - unabhängig ob vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer - des Arbeitsverhältnisses gewünscht ist." Mich verwirrt das ganze auch, da ich zum 01.01.2016 noch befördert wurde, aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen. Und dann sagt er mir, dass er keine weitere Zusammenarbeit möchte und mir persönlich dazu rät Elternzeit zu beantragen. (Ich weiß, dass die Inhaberin der Stelle, die ich besetzte schwanger wurde und unmittelbar ins Beschäftigungsverbot ging. Sie bekam zeitnah nach meiner Einstellung den Brief, dass das Arbeitsverhältnis nach den 12 Monaten endet.) Mir liegt nach wie vor nichts schriftliches vor, dass das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt wird. Und von mir aus wird in keinem Fall etwas derartiges erstellt. Ich danke erneut! LG
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