Amca
Hallo Frau Bader, ich habe nun verschiedene Meinungen gelesen WANN man die Elternzeit spätestens beim AG anmelden muss und bin mir nun nicht sicher und hoffe auf Ihre Hilfe. Auf den meisten Seite heißt es ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das ist mir soweit auch klar nur wann ist den nun der Beginn der Elternzeit? Mit dem Tag der Geburt? oder 1. Tag nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Die einen sagen man darf vor der Geburt keine Elternzeit anmelden und man solle konkrete Aussagen machen zum Zeitraum der Elternzeit, also genau von dem und dem Datum bis dem und dem. Dann muss der genaue Geburtstermin abgewartet werden um dann innerhalb der ersten Lebenswoche die Elternzeit anzumelden damit die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beendigung der Mutterschutzfrist beim AG eingeht. Die anderen sagen spätestens 7 Wochen vor ET, der ja nicht sicher ist und somit kein genauer bzw. verbindlicher Termin genannt werden kann. Dabei sollte man Formulierung nutzen wie "ab Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres". Und die genauen Zeiten nach der Geburt des Kindes nachreichen. In welcher Form schriftlich oder mündlich wird dabei aber nicht gesagt. Ich hoffe Sie können Licht in mein Dunkeln bringen und mir die gesetztlich richtige Vorgehensweise nennen in welcher Form und Wann ich meine Elternzeit bei meinen AG anmelden muss ohne irgendwleche Nachteile zu haben und bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Bemühungen. Falls nötig der ET ist der 15.06.2017
Hallo, das ist doch ganz einfach: Der Antrag muss 7 Wo vor dem Antritt erfolgen - also 1 Woche nach der Geburt (bei Frühchen entsprechend später). Vor der Geburt kennt man ja den ET noch nicht sicher. Liebe Grüße NB
malini
Am Besten ist, die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt mit genauem Enddatum zu melden.
Sternenschnuppe
Es ändert sich ja nix am Ende des Mutterschutzes sofern man aus der Frühchenzeit raus ist. Kommt das Kind eher, dann wird die Zeit die vorne fehlt hinten angehängt und Du bist beim errechneten Ende. Kommt es später hat man vorher mehr und danach sind es immer 8 Wochen. Wenn Du ganz sicher weißt ab wann Du wieder arbeiten willst, dann kannst Du es jetzt schon anmelden. Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Aber aktiv anmelden muss man sie innerhalb einer Woche nach Geburt, weil sie erst aktiv nach dem Mutterschutz wird und eine Auswirkung hat.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation