Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit anmelden

Frage: Elternzeit anmelden

Amca

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe nun verschiedene Meinungen gelesen WANN man die Elternzeit spätestens beim AG anmelden muss und bin mir nun nicht sicher und hoffe auf Ihre Hilfe. Auf den meisten Seite heißt es ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das ist mir soweit auch klar nur wann ist den nun der Beginn der Elternzeit? Mit dem Tag der Geburt? oder 1. Tag nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Die einen sagen man darf vor der Geburt keine Elternzeit anmelden und man solle konkrete Aussagen machen zum Zeitraum der Elternzeit, also genau von dem und dem Datum bis dem und dem. Dann muss der genaue Geburtstermin abgewartet werden um dann innerhalb der ersten Lebenswoche die Elternzeit anzumelden damit die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beendigung der Mutterschutzfrist beim AG eingeht. Die anderen sagen spätestens 7 Wochen vor ET, der ja nicht sicher ist und somit kein genauer bzw. verbindlicher Termin genannt werden kann. Dabei sollte man Formulierung nutzen wie "ab Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres". Und die genauen Zeiten nach der Geburt des Kindes nachreichen. In welcher Form schriftlich oder mündlich wird dabei aber nicht gesagt. Ich hoffe Sie können Licht in mein Dunkeln bringen und mir die gesetztlich richtige Vorgehensweise nennen in welcher Form und Wann ich meine Elternzeit bei meinen AG anmelden muss ohne irgendwleche Nachteile zu haben und bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Bemühungen. Falls nötig der ET ist der 15.06.2017


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist doch ganz einfach: Der Antrag muss 7 Wo vor dem Antritt erfolgen - also 1 Woche nach der Geburt (bei Frühchen entsprechend später). Vor der Geburt kennt man ja den ET noch nicht sicher. Liebe Grüße NB


malini

Beitrag melden

Am Besten ist, die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt mit genauem Enddatum zu melden.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es ändert sich ja nix am Ende des Mutterschutzes sofern man aus der Frühchenzeit raus ist. Kommt das Kind eher, dann wird die Zeit die vorne fehlt hinten angehängt und Du bist beim errechneten Ende. Kommt es später hat man vorher mehr und danach sind es immer 8 Wochen. Wenn Du ganz sicher weißt ab wann Du wieder arbeiten willst, dann kannst Du es jetzt schon anmelden. Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Aber aktiv anmelden muss man sie innerhalb einer Woche nach Geburt, weil sie erst aktiv nach dem Mutterschutz wird und eine Auswirkung hat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?