sandramo
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Arbeitsverträge für zwei halbe Stellen A und B in unterschiedlichen Arbeitsbereichen bei einem Arbeitgeber. Zusammengenommen ergeben die beiden halben Stellen eine volle Stelle mit 39 h. Nun möchte ich für zwei Jahre in Elternzeit gehen, für das erste Jahr (2020) möchte ich komplett aussetzen und im Anschluss für ein weiteres Jahr (2021) in Teilzeit (50%) auf Stelle A oder B arbeiten. Nun ist es jedoch möglich, dass eine der beiden Stellen 2021 gestrichen wird und dann gar nicht mehr existiert. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Frage an Sie: Kann ich grundsätzlich für das Jahr 2021 z.B. unter der Voraussetzung Elternzeit in Stelle A nehmen, dass Stelle B noch existiert, um in diesem Jahr in Stelle B in Teilzeit zu arbeiten und ansonsten auf Stelle A auszuweichen? Über eine Antwort freue ich mich und danke im Voraus! Freundliche Grüße
Hallo, wie ich schon geschrieben hatte Sie müssen Sie für jeden Vertrag verbindlich festlegen. Welche Flexibilität der AG dann hat, steht auf einem anderen Blatt. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, du musst dich mit deinem Antrag eindeutig festlegen, wann du wo wie viel Elternzeit in den ersten 24 Monaten nehmen willst. Diese kleine bisschen Planungssicherheit hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern zugebilligt. Du könntest aber bspw. in beiden Stellen zwei Jahre Elternzeit beantragen und dann mit einer neuen Frist von 7 Wochen vor deinem gewünschten Teilzeitbeginn eine Elternteilzeit in der entsprechenden Stelle anmelden, die dann noch existiert.
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