DarkPrisma
Hallo Frau Bader, ich würde gerne mal wissen, ob man die 2 Monate, die man als Vater nehmen muss, um das Elterngeld zu bekommen auch in Wochen splitten kann. Mein Nachwuchs kommt Ende Mai und ich würde danach gerne 2 Wochen in Elternzeit gehen. Danach arbeiten und dann wieder im Sommer 2 Wochen Urlaub genau so im Herbst als auch im Frühjahr, des nächsten Jahres. (So das ich auf 8 Wochen / 2 Monate komme) Liebe Grüße und danke schonmal für die Antwort(en)
Hallo, nein, man muss für EG mind. 2.Lebensmonate nehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein das geht nur in Lebensmonaten Beispielsweise Geburt. 8.02 1. Lebensmonat wäre 08.02.-07.03 Den 2. Monat kannst du innerhalb der ersten 14 Monate des Kindes nehmen
DarkPrisma
Hallo, und wenn ich auf das Elterngeld verzichte, geht das dann? Grüße DarkPrisma
Mitglied inaktiv
Elternzeit kannst meines Wissens frei wählen, also unabhängig von den Lebensmonaten. In deiner Erstmeldung musst du dich für die ersten beide Jahre festlegen. Und aufpassen mit dem Kündigungsschutz.
Kärchen
Hallo, bitte bedenke auch noch: auch wenn es 'nur' um EZ und nicht um EG geht, musst du noch darauf achten, dass du nur Anrecht auf 3 Zeitabschnitte hast. Theoretisch also 3 Jahre in max. 3 Zeitabschnitten. Wenn du pro Zeitabschnitt nur 2 Wochen EZ nimmst, müsste das zwar gehen aber den vierten muss dein AG nicht zustimmen. Zumindest habe ich das mit den Zeitabschnitten so verstanden.
drosera
Hi, solltet ihr doch das Elterngeld haben wollen: 8 Wochen sind nicht das gleiche wie zwei Monate und das meint die EH-Stelle auch ernst.Es müssen *Lebens*Monate abgedeckt werden.
Felica
Richtig ist, Elternzeit ja. In bis zu 3 Abschnitten. EZ stehen dir aber bis zu 3 Jahre zu, genau wieder Mutter. Für Elterngeld dagegen nein. Da müssen immer ganze Lebensmonats genommen werden. Mindestens 2 in den ersten 14 Lebensmonaten. Du und deine Frau teilen sich dabei die 14 Monate. Bei Basis-EG. EG Plus ist noch mal anders zu sehen, aber auch das geht nicht wochenweise.
luvi
Hallo, Was du noch machen könntest, ist Teilzeit in Elternzeit arbeiten, wenn du meinst, von der Arbeit nicht abkömmlich zu sein. LG luvi
Mitglied inaktiv
Ich glaube da will jemand die Urlaubssperre umgehen.....
desireekk
Das hört sich für mich nicht so an. Denn wenn er jeweils einen Lebensmonat nimmt, dann ist die Wahrscheinlichkeit super gering dass er genau einen kompletten Kalender Monat abdeckt. Und wenn nur ein Tag je Monat NICHT mit Elternzeit belegt ist, dann bekommt er ja den vollen Urlaub für den Monat. Insofern hat die große, überwiegende Mehrheit der Eltern, die zweimal einen Monat EZ nehmen keinerlei Urlaubskürzung hinzunehmen. LG D
DarkPrisma
Hallo ihr Lieben :) Urlaubssperre gibts bei uns nicht, es geht eher darum, das ich zwar für mein Kind und meine Frau da sein möchte, aber wir einen 8 Mann Betrieb haben, den ich nicht zu lange allein lassen möchte. Deswegen fragte ich, wie man das aufsplitten kann, damit ich alles unter einen Hut bekomme. Grüße DarkPrisma
Mitglied inaktiv
Na dann würde sich doch Arbeiten während EZ anbieten....
Mitglied inaktiv
Ich meinte z.b. das es in einem Betrieb grundsätzlich in bestimmten Monaten keinen Urlaub gibt. Das könnte man ja dann geschickt umgehen mit Einreichung der Elternzeit genau in dieser Zeit.
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