Hamburg Med
Hallo Frau Bader, ich bin Geschäftsführer einer GmbH. Ich habe einen GmbH Geschäftsführer Anstellungsvertrag in dem nichts zur Elternzeit explizit geregelt ist. Nun habe ich die Frage, ob ich einen Anspruch auf Freistellung für die Vätermonate habe. Ich würde gerne einen Monat gleich nach der Geburt und einen weiteren nach rund einem Jahr nehmen. Eine weitere Frage ist dann, ob ich während dieser Vätermonate Anspruch auf Elterngeld habe. Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo, der Anspruch auf Freistellung als Arbeitnehmer (wenn Sie das sind) ist gesetzlich geregelt, genauso das EG Liebe Grüße NB
cube
Hi! Das kommt darauf an, ob du auch Gesellschafter der GmbH bist und damit Mitbestimmungsrecht auf Grund deiner Kapitaleinlagen hast oder "lediglich" Geschäftsführer, d.h. als Angestellter in die Organisation so eingebunden, dass du weisungsgebunden bist. Im 1. Fall hast du meines Wissens nach keinen rechtlichen Anspruch, im 2. Fall hättest du Anspruch auf EZ und dann auch auf Elterngeld in dieser Zeit. LG
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