Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin mittlerweile im 9. Monat schwanger und seit knapp einem Jahr ALGII-Empfängerin. Bis zur Schwangerschaft galt ich als Erwerbsfähig. Durch gesundheitliche Einschrenkungen erhielt ich dann ein Beschäftigungsverbot, das bis nach der Geburt gültig ist. Nun aber zum eigentlichen Thema: Muss ich als ALGII-Empfängerin einen Antrag auf Elternzeit stellen?? Und an wen muss ich diesen dann richten - an meine Fallmanagerin?? Ich möchte direkt nach der Geburt des Kindes in die Elternzeit gehen - bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Und wie sieht es dann mit dem ALGII aus - da dies ja nur Erwerbsfähige bekommen...bekomm ich dann weniger als jetzt? Vielen Dank im Voraus. MfG Judy
Hallo, da Sie in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie in der zeit Sozialhilfe - Sie müssen es also melden! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Dir stehen mindestens 2 Jahre Elternzeit zu. Ich habe 3 jahre und das wurde auch bewilligt. Bzw.: du schreibst das in den antrag auf erziehungsgeld. Und ALG2 steht dir dann immer noch zu. Erwerbsfähingkeit heisst in dem Fall nur das du 3 std.am Tag arbeiten könntest weil du körperlich nicht stark beeinträchtig bist (behinderungen etc.). Liebe Grüsse Danie
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