Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - ALGII-Empfänger

Frage: Elternzeit - ALGII-Empfänger

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin mittlerweile im 9. Monat schwanger und seit knapp einem Jahr ALGII-Empfängerin. Bis zur Schwangerschaft galt ich als Erwerbsfähig. Durch gesundheitliche Einschrenkungen erhielt ich dann ein Beschäftigungsverbot, das bis nach der Geburt gültig ist. Nun aber zum eigentlichen Thema: Muss ich als ALGII-Empfängerin einen Antrag auf Elternzeit stellen?? Und an wen muss ich diesen dann richten - an meine Fallmanagerin?? Ich möchte direkt nach der Geburt des Kindes in die Elternzeit gehen - bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Und wie sieht es dann mit dem ALGII aus - da dies ja nur Erwerbsfähige bekommen...bekomm ich dann weniger als jetzt? Vielen Dank im Voraus. MfG Judy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie in der zeit Sozialhilfe - Sie müssen es also melden! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Dir stehen mindestens 2 Jahre Elternzeit zu. Ich habe 3 jahre und das wurde auch bewilligt. Bzw.: du schreibst das in den antrag auf erziehungsgeld. Und ALG2 steht dir dann immer noch zu. Erwerbsfähingkeit heisst in dem Fall nur das du 3 std.am Tag arbeiten könntest weil du körperlich nicht stark beeinträchtig bist (behinderungen etc.). Liebe Grüsse Danie


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