Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit ALG1

Frage: Elternzeit ALG1

Maxcat

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Hallo. Mein Sohn ist im August 2018 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt damals. Wir sind nun allerdings noch im Mutterschutz aus beruflichen Gründen meines Freundes umgezogen (300 km entfernt von meinem AG) Der Kleine wird im Januar in die Krippe eingewöhnt. Nun hatte ich gestern mit jemandem vom Arbeitsamt telefoniert und er meinte ich kann ALG1 beantragen usw. war ein sehr nettes Gespräch. Ursprung des Gespräches war, dass ich wissen wollte ob ich eine Sperrzeit bekomme, wenn ich einen Aufhebungsvertrag zum 31.12 machen würde. Dies verneinte er. Jetzt frage ich mich jedoch, muss ich dieses Job zwingend beenden oder könnte ich auch die Elternzeit weiter laufen lassen bis Sommer 2020 und trotzdem alg 1 beantragen ? Und muss ich ALG1 beantragen und mich Arbeitssuchend melden oder beantragt man dann nur ALG1? Danke und Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds schließen sich EZ und Arb Gle 1 aus - da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Wenn Sie aber stundenweise arbeiten wollen, können Sie anteilig ArbGlefd 1 bekommen. Wichtig ist noch die Frage der KK. Liebe Grüße NB


Felica

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Das kommt drauf an wie viele Stunden du arbeiten willst. Bleibst du unter 30 Std, dann kabvat du auch in EZ bleiben und musst nicht kündigen. Holst dir dann das OK vom AG in der EZ woanders zu arbeiten und bekommst anteilig ALG1. Willst du VZ arbeiten und damit auch höheres Alg1 haben musst du kündigen.


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