pegwindrich
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 30.11. nach 11 Monaten. Mein Lebensgefährte hat bereits ebenfalls 2 Monate genutzt und für Dezember 2014 einen weiteren beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist es absehbar, das er im Dezember auf seiner Arbeitsstelle dringend gebraucht wird. Daher würden wir den einen Monat Elternzeit gern auf nächstes Jahr verschieben. Sein Arbeitgeber ist einverstanden. Ist das rechtlich möglich? MfG P.Windrich
Hallo, klar. Liebe Grüße NB
SumSum076
Wenn der AG einverstanden ist, geht das! Aber seid ihr beim Elterngeld noch innerhalb der ersten 14 Lebensmonate? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Verschieben der Elternzeit möglcih, kein Thema. das kann er innerhalb der ersten 3 Jahre -. solange der AG zustimmt. ABER!!!, um für den 3ten Monat Elterngeld zu bekommen, muß er diesen Lebensmonat spätestens zum 14ten Lebensmonat genommen haben. Sonst gibt es da kein Elterngeld, ihr verschenkt den 1nen Monat. Müsst aber glücklicherweise auch nichts zurückzahlen, wenn er zwei Elterngeld-Monate bereits genommen hat.
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