Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 3 Jahre trotz eines befristeten Vertrags?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit 3 Jahre trotz eines befristeten Vertrags?

LKN_2014

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Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir bei meinen ausstehenden Fragen weiterhelfen :) Ich war 7 Jahre angestellt gewesen und aufgrund eines internen Wechsels in eine andere Stadt und Abteilung wurde mein Vertrag befristet. Ich wurde zeitgerecht schwanger. Entbindungstermin war der 19.11.2013. Dh. ich habe mein Eltgerngeld in Anspruch genommen und diese auf 2 Jahre verteilt. Die Auszahlung endet im September 2015. Meine Fragen: - Könnte ich ein 3. Jahr Zuhause bleiben ohne mich arbeitslos zu melden? - Wer bezahlt dann die Krankenversicherung? - Muss man sich generell 3 Monate vor Beendigung der Elterngeldausszahlung arbeitslos melden, wegen der 3 monatigen Arbeitlosgengeld Sperre? - Wieviel Elterngeld bekäme ich, wenn ich erneut schwanger werden würde? Nur den Mindestbetrag oder zählen noch meine damalige Arbeitsverhältnisse? Da das Jahr 2015 naht möchte ich schonmal für die Zukunft planen. Danke & VG K.N.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte stellen Sie die Frage noch einmal und schreiben dazu, wann der Vertrag ausläuft. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Mitglied inaktiv

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Ohne AG keien Elternzeit, heisst wenn dein Vertrag ausläuft, endet deine Elternzeit. Du kannst dich aber freistellen lassen, sprich solange daheim bleiben wie du mgast als "normale" Hausfrau. Krankenversicherung ist, wenn du verheiratet bist, weniger ein problem - sofern du in die Familienversicherung kannst. Sonst musste dich auf eigene Kosten verscihern. Mit wegfall ds Elterngeld läuft die krankenversicherung halt aus. Sozialversicherung, rentenversicherung, ect ruht entsprechend, die entspr. zeiten wegen Kind mal abgesehen welche "gutgeschrieben" werden. Arbeitslosengeld1 bekommst du nur, wenn du Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dich halt entsprechend beim Arbeitsamt meldest. und ja, das solltest du frühzeitig machen. Hartz4, erhöhtes Kindergeld oder Wohngeld könnt ihr unterstützend beantragen falls das Einkommen sonst nicht langt. Müsst halt schauen ob ihr das bekommt. dazu eben Betreuungsgeld solange euer Kind in keiner Betreuung ist. Erneutes Elterngeld kommt drauf an wie lange die zeit zwischen den beiden Kindern ist. Kommt Kind Nr2 in etwas wenn Kind Nr1 1 Jahr ist, kommt es in etwas auf das gleiche Elterngeld hinaus, eben halt etwas mehr wegen Geschwisterbonus. Müsstet euch also jetzt ranhalten. Jeder Monat über den ersten Geburtstag hinaus wo du kein Einkommen hast (Elterngeld zählt nicht, genau wie Arbeitslosengeld1 ect), gehen halt mit 0 Euro in die Berechnung, entsprechend weniger Elterngeld gibt es bei Kind2. Das du das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hast ist dabei unrelevant, es zählt immer nur das erste Jahr.


LKN_2014

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Hallo zusammen, vielen lieben Dank für die Antworten. Mein Arbeitsvertrag lief am 31.01.2014 ab. Mein Sohn ist am 19.11. nun 1 geworden. Kind 2 planen wir im kommenden Jahr. Dh. ab dem 19.11. beginnt die Berechnung für das 2 Kind mit 0 Euro an, so wie ich das verstehe. So schnell schaffen wir das doch nicht mit dem 2. Kind :) Muss man sich bei Arbeitsamt freistellen lassen, wenn man als Hausfrau Zuhause bleiben möchte? Heißt es, dass ich dann auch Arbeitslosengeld 1 beantragen muss oder kann ich das auch auf Eis legen und zu einem anderen Zeitpunkt machen und so lange auf eigene Kosten leben? Dankeschön!!


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