Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 3 Jahre + 3 Tage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit 3 Jahre + 3 Tage

cuttee

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit und würde nicht freuen wenn Sir mir weiterhelfen könnten. Meine Tochter wurde am 19.11.2018 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und diese dann noch um ein weiteres Jahr verlängert. Ich wurde von meinem Arbeitgeber angeschrieben, dass meine Elternzeit am Montag, 22. November 2021 endet und ich dann wieder zur Arbeit erscheinen möchte. Das habe ich auch getan. Nun bin ich nachträglich doch etwas irritiert, denn die gesetzliche max. Elternzeitdauer von 3 Jahren habe ich damit ja überschritten. Darf der Arbeitgeber diese einfach so problemlos verlängern? Ich denke ich werde dann auch erst wieder zum 22.11.21 als zurück im Job angegeben. Ist das alles rechtens oder hat es Nachteile auf mein Arbeitsverhältnis bzw. auf meine Rentenanrechnungszeiten? Freundliche Grüße und ein schönes Adventswochenende, cuttee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich wäre der erste Arbeitstag der 19.11. gewesen. Die EZ ist nicht über 3 Jahre hinaus verängerbar. Für den Freitag muss also irgend eine Regelung getroffen werden. Bezahlter oder unbezahlter Urlaub am besten. Liebe Grüße NB


mellomania

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Ich würde den AG einfach fragen, was es damit auf sich hat. Könnte auch ein vertun sein.


85kathali

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Was stand denn damals in der Bestätigung der Elternzeitverlängerung? Ich könnte mir vorstellen, dass dein AG dachte, dass der 19.11 der letzte Tag Elternzeit ist und dann war ja Wochenende. Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum du da nicht vorher nachgefragt hast?


cuttee

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In der Bestätigung steht bis zum 21.11.2021. Ich denke also nicht, dass es ein Versehen war, sondern eher aus (für den Arbeitgeber) günstigeren Abrechnungszeiten gemacht wurde. Es fällt dann das Wochenende raus und er zahlt anteilig für den November weniger. Das wäre auch ok für mich, es ist keine große Differenz und ich hatte dafür ja am Geburtstag der kleinen Maus auch noch frei. Ich bin heute irgendwie zufällig darauf aufmerksam geworden, dass es max 3 Jahre sein dürfen. Vorher hab ich das nicht hinterfragt und bin einfach davon ausgegangen dass es schon so ok ist. Wenn ich dadurch (abgesehen von der Bezahlung) natürlich Nachteile hätte würde ich es nachträglich noch ansprechen.


mamavonbaby

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Frag nach. Möglicherweise hat sich dein Ag einfach nur ungünstig ausgedrückt. Oder er hat sich vertan...oder er wolte dir den einen Tag vorm Wochenende schenken. Aber eigentlich hättest du am Freitag den 19.11. ja schon auf Arbeit erscheinen müssen. Warum hast du nicht gleich nachgefragt? Auf dein Arbeitsverhältnnishaben. Aber vielleicht auf dein Arbeitsentgeld im Monat November....wenn dein AG den Freitag noch als Elternzeit zählte und du erst ab Monatg wieder im Job zählst, dann bekommst du Freitag vielleicht nicht bezahlt.


Felica

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Im Zweifel halt für den Freitag stattdessen Urlaub nehmen. Dir steht ja für den Monat November der komplette Urlaub zu. Aber erst einmal mit dem AG sprechen.


cuttee

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Ja mir ist schon klar, dass ich mit dem Arbeitgeber reden werde und notfalls einem Tag Urlaub abtrete - insofern diese Überschreitung der maximalen Elternzeit irgendwelche Nachteile (wie bereits gesagt abgesehen von der Bezahlung) für mich mitbringt. Ich habe hier ja auch lediglich Frau Bader um eine Auskunft gebeten damit ich dann im Fall der Fälle mein Anliegen beim Arbeitgeber mit fundiertem Wissen vortragen kann


Ani123

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3 Jahre EZ enden mit dem 3.Geburtstag des Kindes. Somit hätten sie am 3. Geburtstag ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen. Warum der AG diese schon im ersten Schreiben bis zum 21.11.21 datiert hat erklärt sich mir nicht, da der 19. ein Freitag war. Aus dem Schreiben resultierend läge er mit dem 22.11.21 richtig, da sie scheinbar am Wochenende nicht arbeiten. Im schlimmsten Fall kann die Kündigung folgen, weil sie ihrer Arbeit nicht pünktlich (19.11.) nachgekommen sind. Aber das kann in ihrem Fall anders aussehen, weil die Daten von ihrem AG kamen. Trotzdem hätten sie nachfragen müssen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da der Fehler auf ihrer und AG-Seite liegt sollte es zu einer einvernehmlichen Einigung kommen. 1) Evtl. ist das aus Sicht ihres AGs schon geschehen und er hat ihnen 1 Tag Urlaub geschenkt und sie wissen nichts davon. Das wäre für sie gut und die Bezahlung würde ab dem 19.11. beginnen. 2) AG hat ihnen 1 Tag unbezahlten Urlaub geschenkt bzw. 3 Tage (bis zum 21.11.). Abgesehen davon, dass es keine Bezahlung gibt, sollten sie prüfen wie es in den Tagen mit der Versicherung aussieht (Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, usw.). 3 Tage können darauf eine Auswirkung haben. 3) Sie reichen nachträglich 1 Tag Urlaub für den 19.11. ein welcher ihr AG genehmigt. Dann werden sie ab den Tag bezahlt. Was steht denn auf ihrer Abrechnung für November? Daraus müsste sich doch ergeben ab wann sie bezahlt werden.


cuttee

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Eine Abrechnung habe ich noch nicht bekommen, anhand der bereits überwiesenen Vergütung erschließt sich für mich allerdings eine Bezahlung ab dem 22tem und nicht ab dem 19ten


Berlin!

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Der 20. und 21.11. waren das Wochenende. Der 22.11. ist einfach Dein erster Arbeitstag und nicht das Ende der Elternzeit.


KielSprotte

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Falsch! Wenn das Kind am 19.11.2018 geboren worden ist, wäre der 19.11.2021 der erste Arbeitstag gewesen.


misses-cat

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Das Kind ist am 19.11.18 geboren, der erste Arbeitstag nach drei Jahren wäre der 19.11.21 gewesen ein Freitag. Einzige Ausnahme wäre wenn der 19.11.21 ein Feiertag gewesen wäre, in NRW un war er es nicht


Mitglied inaktiv

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Pauschal dem AG die schuld geben ist auch nicht richtig. Immerhin ist es ein Antrag und kein gutwille vom AG... Evtl hast du es in der Verlängerung auch falsch mitgeteilt. Bei uns in der Firma passiert es öfters, dass die Frauen meinen nach dem kindergeburtstag bräuchten sie erst arbeiten


cuttee

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Wie gesagt es geht mir hier hauptsächlich darum von Frau Bader in Erfahrung zu bringen ob es (arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch) irgendwelche Nachteile für mich hat (abgesehen vom geringeren Gehalt), wenn ich direkt nach der Elternzeit drei unbezahlte Urlaubstage und somit 3 Tage ohne SV-Beiträge habe.


Dojii

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Hast du jetzt nicht im schlimmsten Fall eine Lücke in der Sozialversicherung? Weder die KV, noch die AV oder die RV hätten dann für die Zeit vom 19.11.2021 bis 21.11.2021 eine Meldung von dir oder einem Arbeitgeber.


Mitglied inaktiv

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Wenn der AG an die Sozialversicherung deine Elternzeit bis zum 21.11 gemeldet hat, hast du keine Lücke.


Dojii

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Dann hat sie aber mehr als die 3 Jahre verbraucht, die ihr zustehen und die von der Allgemeinheit aufgefangen werden. Die drei Tage sind dann nicht mehr beitragsfrei bei der KV und werden auch nicht bei der RV angerechnet.


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