Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit: 2 oder 3 Jahre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit: 2 oder 3 Jahre

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich hatte schon mal vor einigen Tagen geschrieben. Jetzt habe ich mich entschieden, mindestens zwei Jahre zu nehmen, eventuell auch ein drittes. Wenn ich nur die zwei Jahre beantrage, bekomm ich dann ohne Probleme das dritte Jahr sofort im Anschluß bewilligt oder liegt das im Ermessen meiner Chefin? Kann man überhuapt sofort drei Jahre beantragen oder sind nur erst mal zwei erlaubt? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe Yelva


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbind-lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeit-gebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe es schon im normalen Forum versucht nur leider wurden wir da zusammen auch nicht schlauer :-) Ich habe von meinem AG ein Formular bekommen zum Antrag der Elternzeit. Dort wird aber u.a. abgefragt: a) wann/wie viel ich wieder arbeiten möchte in der EZ (ich werde früher wieder einsteigen, aber leider ist derzeit no ...

Sehr geehrte Frau Bader, habe ich noch Anspruch auf ALG 1? Ich habe am 02.05.17 meine Stelle in Vollzeit begonnen und bin dann mit Resturlaub in April 2019 in Mutterschutz gekommen. Mein Sohn wurde am 25.06 geboren. Ich bin dann in Elternzeit gegangen (Elterngeld auf ca. 2 Jahre (etwas weniger da mein Mann 4 Wochen Elternzeit genommen hat) ge ...

Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...

Hallo heiße samira bin verheiratet und mutter jetzt in elternzeit und bekomme noch elterngeld für 2 Monate noch dann nicht mehr hab das 3 jahr beantragt weil meine Tochter im April und jetzt Mai plus November operiert wird 2 mal an den Ohren und im November am Hals beidseitig es werden fisteln entfernt und als Mütter möchte ich da sein für sie beim ...

Hallo Frau Bader, ich möchte erst wieder arbeiten gehen, wenn mein Sohn in den Kindergarten geht, quasi wenn er 3 Jahre alt ist. Ich habe 2 Jahre Elternzeit, möchte diese nun auf 3 Jahre verlängern. Mein Arbeitgeber ist einverstanden und meine Krankenkasse auch. Es geht mir vor allem darum, beitragsfrei auch im 3. Jahr krankenversichert zu se ...

Hallo ich bin angestellt und in der GKV pflichtversichert, habe noch selbstständige Einnahmen aus Nebentätigkeit, Kapitalerträge und Mieteinnahmen, die die Krankenkasse bisher aber nicht beim Beitrag interessiert haben. Möchte nach der Geburt 2-3 Jahre Elternzeit nehmen und ganz zu Hause bleiben und werde dann nach dem Basis-EG-Bezug von den andere ...

Hallo, ich habe eine Frage, da es aktuell von Berlin! im Thread über die Elternzeit bei Zwillingen aufkam: Berlin! schreibt: „Pro Kind können Eltern bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen (…). Voraussetzung dafür ist, dass je Kind mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden müssen.“ Stimmt das? Konkret: ...

Guten Tag Frau Bader, meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Mo ...

Sehr geehrte Frau Bader, hier nochmals die Frage: Wir haben 3 Kinder. 6 und 4 Jahre, sowie 17 Monate. Aktuell bin ich noch bis im März 24 in Elternzeit (Beginn: direkt im Anschluss unseres jüngsten Kindes - Dauer der Elternzeit insgesamt also circa 2 Jahre und 3 Monate). Ab Juni möchte ich in 30% Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. ...

Und hier die 2. Frage: Meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Mo ...