Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2. Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit 2. Kind

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Hallo Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob die Bescheinigung meines AG korrekt ist. Folgende Tatsachen: 1.) 1. Kind geb. 13.04.2006; EZ 3 Jahre bis 12.04.09 2.) 2. Kind geb. 05.12.2008; EZ beantragt zunächst für 2 Jahre ab 13.04.09 im Anschluß an die 1. EZ. Das 3. Jahr will ich später nehmen. Nun bekam ich den Bescheid vom AG, dass der 1. Zeitraum am 4.12.2010 endet. Ich dachte, es wären 2 volle Jahre, d.h. er endet am 12.04.2011. So habe ich es zumindest dem Gesetzestext (BEEG §15, Abs.2) entnommen. Was ist nun richtig? Und beginnen wird der 1. Zeitraum doch am 13.04.2009 und nicht am 12.04.09? Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen! Kathrin S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was Sie genau im Antrag geschrieben haben. Haben Sie 2 Jahre beantragt? Dann endet es am Tag vor dem 2. Geb. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, ich habe beantragt, 2 Jahre im Anschluß an die 1. EZ. Bleibt es bei Ihrer Antwort oder ändert sich dadurch etwas? Viele Grüße! Kathrin S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Anschluss an die erste EZ heißt doch ab dem ersten Tag nach der ersten EZ. Also ab 13.04.2009 + 2 Jahre. Liebe Grüsse, NB


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