Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der Elternzeit an Sie. Derzeit biefinde ich mich bereits in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Nun bin ich erneut schwanger und werde das 2. Kind noch vor Ablauf der beantragten Elternzeit meines ersten Kindes entbinden. Für das erste Kind bekommen wir kein Erziehungsgeld. Meine Frage an Sie: Für das 2. Kind bekommen wir ja jetzt definitiv Elterngeld für die ersten 12 Lebensmonate. Muss ich dafür nach der Geburt die erste Elternzeit abbrechen und neue Elternzeit für das zweite Kind beantragen? Es würde sonst zu einer Überschneidung von ca. 3 Monaten kommen. Oder verfällt die Elternzeit von 3 Monaten für das erste Kind? Wenn ich erst die beantragte Elternzeit ausklingen lasse und im Anschluss Elternzeit für das zweite Kind beantrage gehen mir 3 Monate Elterngeld verloren, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
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