Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2. Kind - Minijob

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit 2. Kind - Minijob

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Fall: A hat im Mai 2006 klein Z adoptiert. Beim Arbeitgeber G wurde Elternzeit für 2 Jahre vom 10. Mai 2006 - 09. Mai 2008 beantragt. Das 3. Jahr wollte A im Anschluss nehmen. Nun wird A im September 2007 klein J adoptieren. Arbeitgeber G ist informiert und A hat um eine Bestätigung der Elternzeit gebeten. Die Elternzeit wurde wie folgt schriftlich dem Arbeitgeber G mitgeteilt:: 1. Kind Z 10. Mai 2006 - 09. Mai 2008 2. Kind J 10. Mai 2008 - 24. September 2010 2. Kind J 25. September 2010 - 09. Mai 2011 1. Kind Z 10. Mai 2011 - 09. Mai 2012 1. Frage: Ist diese Beantragung korrekt? Arbeitgeber G bezweifelt dies und unterschreibt auch nicht. 2. Frage: Könnte der Arbeitgeber G den Übertragungszeitraum vom 1. Kind Z (10. Mai 2011 - 09. Mai 2012) ablehnen? 3. Frage: Könnte der Arbeitgeber G auch den Überschneidungszeitraum (25. September 2010 - 09. Mai 2011) ablehnen? 4. Frage: Was ist der schlechteste Fall für die Elternzeit von A - Ende am 24. September 2010??? Weiter im Fall: Bis zum 30. April 2006 hatte A noch einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen, welcher nach Beendigung der Elternzeit in Anspruch genommen werden sollte bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld abgegolten wird. 5. Frage: Wie sollte A am Besten vorgeht, dass dieser nicht verfällt bzw. einfach gestrichen wird? (Bisher hat A dies auf dem Antrag für Elternzeit notiert, aber wenn Arbeitgeber G nicht unterschreibt - wie erhält A einen Nachweis darüber) weiter im Fall: A hat mit dem Antrag auf Elternzeit vom 10. Mai 2006 - 09. Mai 2008 mit dem Arbeitgeber G vereinbart 2x in der Woche für 4 Std. zu arbeiten. 6. Frage: Läuft dieser Minijob mit dem neuen Antrag auf Elternzeit automatisch weiter oder erlischt der Minijob zum 09. Mai 2008? 7. Frage: A empfindet, dass dieser Minijob mit zwei Kinder nicht mehr getätigt werden kann. Wie kann A den Minijob beenden? Gelten die Vereinbarung vom Vollzeitvertrag vor der Elternzeit oder greift das Gesetz, da kein Vertrag bzgl. des Minijob's besteht? Sorry - sehr lang, aber trotzdem Danke für Eure Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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