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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist im Juli 2017 geboren und ich habe ab seiner Geburt von Lebensmonat 1-15 Elternzeit genommen, mein Mann die Lebensmonate 13+14. Wieviel restliche Elternzeit steht mir noch zu (21 Monate oder verringert es sich auf 19 Monate, da die 2 Monate EZ meines Mannes abgezogen werden?)? Ich möchte gerne die restliche EZ nehmen und zwar mit Beginn VOR dem 3. Geburtstag meines Sohnes (allerdings ja dann mit Laufzeit ÜBER das 3. Lebensjahr hinaus). Muss ich trotzdem hier nur die 7 Wochen Anmeldefrist dem AG gegenüber einhalten? Ist der Bindungszeitraum dann seit dem 2. Geburtstag abgelaufen oder spielt dieser noch eine Rolle bei der Anmeldung meines nun geplanten 2. Abschnittes EZ? Muss die Anmeldung der EZ lediglich beim AG erfolgen oder auch zusätzlich noch an anderen offiziellen Stellen (Versorgungsamt, Elterngeldstelle etc.?)? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!
Hallo, Ihnen bleibt IHRE restliche EZ bis zu 24 Mo. Diese ist schrifltich zu beantragen, am besten gleich über die Zeit des 3. Geb mit ( denn da ist die Frist 13 Wo) Liebe Grüße NB
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