pooh15102020
Hallo, eigentlich wollte ich diese Frage nachher bei Pro Familia klären. Jedoch ist nun was dazwischen gekommen daher hier meine Frage! Kann ich als Mutter auch statt nur 1 Jahr auch 1 Jahr und 3 Monate in Elternzeit gehen? Mein Partner nimmt zusätzlich auch noch 2 Monate. Muss ich das wenn es möglich ist auch so ankreuzen auf dem Elterngeldantrag oder nur so meinem AG mitteilen? Mir ist bewusst das ich nur für 12 Monate und mein Partner für 2 Monate Geld bekommt und ich quasi 3 Monate kein Geld bekomme. Liebe Grüße und Danke schon mal für die Hilfe.
Hallo, Sie haben die Begriffe durcheinenadergebracht. 1. Jedes Elternteul kann bis zu 3 Jahre in EZ gehen, auch parallel 2. Sie bekommen zusammen für 14 Mo. EG. Die Monate mit MG-Bezug werden der Mutter angerechnet. Der Rest kann freu aufgeteult werden, auch parallel Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ja, das ist möglich. Du musst DIE Elternzeit auch nicht nach Lebensmonaten nehmen, sondern darfst dir jedes Datum innerhalb der möglichen 3 Jahre aussuchen. LG luvi
Felica
Falls du überlegst nach dem EG nicht wieder in VZ einzusteigen, dann solltest du sogar 2 Jahre EZ einreichen, nicht nur 12 Monate oder 15 Monate. Den du musst dich deinem AG gegenüber für 2 Jahre festlegen. Du darfst aber innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Den TZ-Wunsch solltest du dem AG dann direkt mitteilen wenn du die EZ einreichst. Und klar kann man 15 Monate EZ einreichen, sogar 15 Monate und einen Tag geht. Die Lebensmonate sind nur für das EG wichtig, nicht aber für die EZ.
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