Hollytyler
Hallo frau bader, Ich bin schwanger und mein erstes kind hat am 15.11.16 termin.ich habe seit vielen jahren einen nebenerwerb zu meiner nichtselbständigen arbeit.diese tätigkeit ist eine kleine dienstleistung als schreibhilfe in höhe von ca 150euro im monat.ich habe gelesen, das sich nun mein bemessungszeitraum für das elterngeld auf 2015 ändert,da ich imgesamten jahr 2015 dieses nebengewerbe hatte. Ich stellelediglich eine rechnung und muss auch keine umsatzsteuer ausweisen, da ich als kleinunternehmer gelte.die krux ist, dass ich seit november 2015 ca 300 euro brutto pro monat mehr verdiene und nun wegen diesem( im verhältnis zu meiner normalen nichtselbständigen tätigkeit)geringem nebengewerbe ein nachteil bei der höhe meines elterngeldes ergibt. Das ist doch eigentlich total bescheurrt,da ich ohne das nebengewerbe nun mehr elterngeld bekommen würde....gibt es da irgendwelche möglichkeiten? (Bestimmten antrag o.ä) Vielen dank im voraus
Hallo, leider nein. Liebe Grüße NB
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