Cicikiz90
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe zum 30.09.2022 mein Arbeitsverhältnis beendet. Ab dem 01.11.2022 fange ich bei meinem neuen Arbeitgeber als Vollzeit an. Meine Tochter ist am 29.11.2021 geboren und ich hatte für 22 Monate ElterngeldPlus beantragt. Was passiert jetzt mit meinem restlichen Elterngeld? Kann ich hier rückwirkend noch etwas erhalten oder nicht? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen! Vielen Dank vorab! Lg Tugba
Hallo, also, Sie haben grds, 12 Monate Basis (alleine) bzw 14, wenn Sie ae sind. Davon sind (Normalfall) 2 Monate MG. Es bleiben 10/12 Monate Basis bzw entsprechend Plus Monate. Um antworten zu können, müsste ich wissen, welche Alternative hier greift. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, vorab, ich bin keine Expertin. Aber unter der Voraussetzung, dass du seit der Geburt NICHT gearbeitet hast und du die ersten beiden LM BasisEG bekommen hast, würde dein Basisbezug vom 29.11.21 (Geburt/1. LM) bis 28.10.22 (12. LM) gehen. Dann könntest du die Plus-Monate in Basis-Monate wandeln und dir das Geld auszahlen lassen. Du würdest nichts verlieren. Falls du gearbeitet hast, tipp die Optionen im Elterngeldrechner ein, dann siehst du, was sich mehr lohnt.
Bone
Das stimmt nicht. Der EG-Bezug endet am 28.11.21 wenn das Kind am 29.11.21. geboren wurde. Lediglich die Auszahlung findet Ende Oktober statt. Alles was ab dem 29.10.22 verdient wird, mindert der EG. Im Falle der Userin endet die EZ sogar zum 30.10.22 und damit jeglicher Abspruch auf EG. Die Voraussetzungen für EG erfüllt sie im 12ten Lebensmonat nicht mehr. Da sie vor dem 29.11.22 nicht VZ arbeiten darf um Anspruch auf den letzten EG-Monat zu haben. Die anderen Monate kann sie nachträglich in Basis ändern lassen. Besser wäre es gewesen, den neuen AV ab dem 1.12.22 abzuschließen.
User-1722183313
Da hast du recht und ich einen Denkfehler. Kind ist noch nicht 1 beim Wiedereinstieg. Besteht die Möglichkeit beim neuen AG noch EZ zu nehmen und in TZ zu arbeiten, auch nur für einen Monat?
Cicikiz90
Hallo Frau Bader, Danke für die Rückmeldung! Ich hatte 22 Monate ElterngeldPlus beantragt.. die ich bis August 2023 hätte erhalten können. Da ich jetzt aber frühzeitig doch wieder Vollzeit arbeiten werde, wollte ich wissen, ob ich mir das noch zustehende Geld auszahlen lassen kann? Da ich die Basismonate ja in Plusmonate umgewandelt habe..
Mitglied inaktiv
Du kannst die noch nicht ausgezahlten Monate in Basis umwandeln lassen. Dein Lohn wird aber zu Kürzungen führen
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