Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldkürzung im Bezugszeitraum?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldkürzung im Bezugszeitraum?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Höhe des Elterngeldes: Ich war immer der Meinung, daß zur Elterngeldberechnung der Nettoverdienst der letzten 12 Kalendermonate hinzugezogen wird, nun wird aber von mir noch bei der Antragstellung erwartet, daß mein Arbeitgeber den voraussichtlichen Lohn für den Bezugszeitraum angibt. Und hier komme ich zu meinem Problem: Ich habe 2 befristete Verträge (jeweis 50 %) bei einem Arbeitgeber, einer dieser Verträge läuft im Bezugszeitraum aus und wird wegen meiner Elternzeit natürlich nicht verlängert - bekomme ich deswegen dann ab Vertragsende weniger Elterngeld? Für Antworten danke im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder Verdienst über 400er wird angerechnet. Das ist der Hintergrund Liebe Grüsse, NB


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Das klingt ungewöhnlich. Hast du angegeben, dass du in der Elternzeit arbeiten willst? Dann wollen sie natürlich den voraussichtlichen Lohn, weil der mit dem Elterngeld verrechnet wird. Vielleicht ist es auch, weil du zwei Verträge bei einem AG hast? Dein Elterngeld berechnet sich aus den 12 Kalendermonaten vor dem MuSchu-Beginn. Hast du im ersten Lebensjahr des Kindes wieder ein Einkommen, wird das mit dem Elterngeld verrechnet (= weniger Elterngeld). Wenn du zB im ersten halben Jahr nach dem MuSchu wieder voll arbeiten würdest, würde dieser volle Lohn mit dem Elterngeld verrechnet. Wenn du dann im zweiten halben Jahr nur halbtags arbeiten würdest, würde eben nur dieser "halbe" Lohn aufs Elterngeld gerechnet. Dann bekämst du sozusagen im 2. Halbjahr mehr Elterngeld als im ersten. Ich hoffe, es ist irgendwie verständlich? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Habe im 1. Lebensjahr meines Sohnes gar nicht vor zu arbeiten, auch weiß das Amt eigentlich gar nicht, daß ich realerweise 2 separate Arbeitsveträge habe, da ich nur 1 Arbeitgeber angegeben habe! Aber die Quintessenz Deiner Antwort lautet ja auch, daß die Monate vor der Geburt des Kindes zur Berechnung herangezogen werden. Seltsam und beunruhigend find ich die Anfrage der Elterngeldstelle trotzdem..


Mitglied inaktiv

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Dann frag doch einfach noch mal bei denen nach, warum? Normalerweise wird das nur notwendig sein, wenn du weiter arbeitest und das Geld angerechnet wird.


Mitglied inaktiv

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So, gerade mit der Elterngeldstelle telefoniert und alle Sorgen unbegründet: Da ich nicht arbeiten werde im Bezugszeitraum, muß ich auch keine Auskunft über mein voraussichtliches Einkommen erbringen. Warum Sie dies angefragt haben,konnte man mir allerdings auch nicht erklären! Somit ist alles klar und ich bedanke mich für Eure Antworten!


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