Mitglied inaktiv
hallo frau bader! ich bin gerade am überlegen, wie lange ich elterngeld beziehen soll! ich bin alg2 empfängerin und bisher der meinung gewesen, das es besser sei 1 jahr zu nehmen, damit ich 1.) schnell wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe und 2.) ist mein partner noch in der ausbildung (bis ende august/bezieht BAB) und wir haben halt beide nicht sehr viel geld zur verfügung, deshalb hielt ich es für besser, 300€ monatlich zu erhalten, damit wir finanziell keine schwierigkeiten bekommen. jetzt habe ich aber gelesen, das ich, wenn ich nur 1 jahr nehme und danach keinen betreungsplatz für das kind bekomme, ich mich womöglich gar nicht arbeitslos melden kann und kein alg 2 beantragen kann! stimmt das??? muß ich als alg2 empfängerin 2 jahre elterngeld beziehen?
Hallo, Wenn man ARbGeld II bekommt, werden die 300 € nicht angerechnet. Von einer Pflicht zur Verteilung auf 24 Mo. habe ich noch nichts gehört. Aber ich habe mal gelesen, das der Geschwisterbonus bei einem weiteren Kind angerechnet wird. Fragen Sie lieber mal beim Amt nach Liebe Grüsse, NB
Hallo, nicht dass ich wüsste! Bekommen Sie denn beim Arbeitslosengeldbezug noch ArbGeld 1? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
......nein ich bekomme nur alg2, hatte in den letzten jahren nur einen nebenjob. ich habe jetzt aber doch mehr argumente dafür gefunden, das elterngeld auf 2 jahre ausgezahlt zu nehmen, denn ich denke, das es einfacher wird, eine betreuung für ein 2 jähriges kind zu finden, als für ein 1 jähriges kind, zumal wir nach der ausbildung meines partners eventuell in eine andere stadt ziehen müssen, wenn er hier keine arbeit bekommt und so schnell kommt man ja nicht an einen kindergartenplatz. lieber habe ich dann 2 jahre lang monatlich 150€ mehr, als 1 jahr lang 300€ und danach auf einmal 300€ weniger, ein kind kostet ja auch im 2. lebensjahr mehr als im 1.; also werde ich wohl 2 jahre elterngeld beziehen. arbeit kann man sich ja trotzdem suchen. vielen dank
Mitglied inaktiv
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man den Sockelbetrag von 300,00 nicht uaf 2 Jahre aufteilen kann, sondern dieser generell nur 1 Jahr gezahlt wird. Sicher bin ich mir aber nicht.
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