Guten Tag Frau Bader, ich habe in meinem Elterngeldbezugszeitraum eine Pause von zwei Monaten, vom 15.4. bis zum 15.6., und möchte während dieser Pause in meinem 450-€-Job tätig sein. Nun ist meine Frage, ob ich in allen drei Monaten April, Mai und Juni 450€ verdienen darf oder ob ich in den Monaten April und Juni jeweils nur den halben Betrag verdienen darf, damit nichts vom Elterngeld abgezogen wird, da ich ja bis zum 14.4. und ab dem 15.6. Elterngeld empfange. Können Sie mir hier weiterhelfen? Besten Dank!
von Samsone am 09.04.2021, 16:28