Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug

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Hallo, gerade habe ich gelesen, das mir nur der Sockelbetrag zusteht. Das heißt ja eigentlich 3600 euro für ein Jahr, da ich aber Mutterschaftsgeld bezogen habe nur 3000 euro für zehn Monate. Aber ich habe mehr als 600 euro Mutterschaftsgeld also viel mehr als 300€ im Monat bekommen. Wird mir das was mehr war dann auch noch vom Elterngeld abgezogen oder stehen mir die 300 € für 10 Monate auf jeden Fall zu? 2. Soll man das Elterngeld drei Monate nach Geburt beantragt haben, weil die Monate die man mehr als drei Monate später beantragt nicht erstattet werden. Nun ist unser Kind im März geboren, wir haben erst jetzt beantragt, da wir ja noch bis Mitte Mai Mutterschaftsgeld bekamen und dann haben wir es etwas verschlafen. Bekommen wir jetzt einen Teil des Geldes nicht, oder gelten die drei Monate dann nach Bezug des Mutterschaftsgeldes?


Mitglied inaktiv

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Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden miteinander verrechnet. In den allermeisten Fällen ist das MuSchu-Geld höher als das Elterngeld, daher wird für den Mutterschutz kein Elterngeld ausgezahlt. Danach gibt es 300 Euro Elterngeld pro Lebensmonat bis zum 1. Geburtstag. Elterngeld bekommt man - laut BEEG - rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Wenn der Antrag also im Juli eingeht, dann gibts das Elterngeld ab April. (So versteh ich zumindest §7 BEEG). Gruß Sabine


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