Stade85
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten weiteren Nachwuchs und stellen uns aktuell die Frage, wie wir das Elterngeld positiv beeinflussen können. Unsere Tochter wurde im Oktober 2018 geboren. Seitdem ist meine Frau in Elternzeit, welche im August 2020 endet. Es wurde das Elterngeld Plus bezogen. Im November 2020 erwarten wir weiteren Nachwuchs. Dieses bedeutet, dass zwischen Ende des Elterngeldbezuges und Beginn des neuen Mutterschutzes ca. 7 Wochen liegen, in welcher meine Frau kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben wird. Somit würde Sie auf den Basissatz von 300,- EUR Elterngeld zurückfallen. Meine Frau steht aktuell tief in den Planungen dazu, Trainertätigkeiten nebenberuflich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung (keine Selbstständigkeit, ohne Anmeldung Gewerbe) anzubieten. Würden sich Einkünfte hieraus auch positiv auf die Elterngeldberechnung für unser zweites Kind auswirken? Oder ist dieses nur der Fall, wenn ein Gewerbe angemeldet wird? Aus der Elterngeldstelle habe ich bis heute leider keine Antwort hierzu erhalten. Vielleicht können Sie hier etwas Licht ins Dunkel bringen. Liebe Grüße
Hallo, eine Kleingewerbetätigkeit fällt trozudem grds unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG oder selbständiger Tätigkeit, § 18 EStG. Wenn es steuerllich berücksichtigt wird, wirkt es sich auch aus. Liebe Grüße NB
Dojii
Das würde den Bemessungszeitraum und/oder die Höhe des Elterngeldes nur beeinflussen, wenn die selbstständige Tätigkeit als steuerpflichtiges Einkommen anschließend im Steuerbescheid 2020 auftaucht. Tut sie das nicht, existiert diese Tätigkeit für das Elterngeldgesetz schlichtweg auch nicht.
Felica
Kind 1 ist im Oktober 18 geboren. Kind 2 wird im November geboren. Also wird der Mutterschutz im Oktober beginnen, mit Glück im September. Ausgeklammert werden die Monate wo deine Frau Mutterschaftsgeld bekommt, damit der komplette Monat ausgeklammert wird, langt ein Tag Mutterschutz. Die Zeit August bis Mutterschutz wird mit einfließen in das neue EG. Da sie 12 Monate voll bekommen muss, wird dann weiter zurück gegangen. Dabei wird es so sein das die Monate 15-bis Ende EG mit 0 € gewertet werden, Monate 1-14 des EG Plus dagegen werden durch vorherige Zeiten ersetzt, also von vor dem ersten Kind. Wenn sie dann auf 12 Monate Bemessungszeitraum gekommen ist, wird davon das neue EG ermittelt. Klar könnte sie auch eine Selbstständigkeit angehen, aber da kann es ihr passieren das man das als Scheinselbstständigkeit ansieht. Vor allen wenn kein Umsatz generiert wird. Den seien wir mal ehrlich, hochschwanger und Trainertätigkeit dürfte seltsam anmuten. Sofern sie es durchbekommt, könnte sie allerdings auf Antrag bis in das Jahr zurück gehen wo sie weder im Mutterschutz war, noch sie in den ersten 14 Monaten EG-Bezug war. Wenn ich mich nicht irre, wird es so sein: Nov 20 - ausklammerung Okt 20 - ausklammerung Sep 20 - Gehalt - 1ter Monat Aug 20 Gehalt - 2ter Monat Juli 20 - 0 € - 3ter Monat Juni 20 - 0 € - 4ter Monat Mai 20 - 0 € - 5ter Monat April 20 - 0 € - 6ter Monat März 20 - 0 € - 7ter Monat Feb 20 - 0 € - 8ter Monat Jan 20 - 0 € - 9ter Monat Dez 19 - Ausklammerung Nov 19 - Ausklammerung Okt 19 - Ausklammerung Sep 19 - Asklammerung Aug 19 - Ausklammerung Juli 19 - Ausklammerung Juni 19 - Ausklammerung Mai 19 - Ausklammerung April 19 - Ausklammerung März 19 - Ausklammerung Feb 19 - Ausklammerung Jan 19 - Ausklammerung Dez. 18 Ausklammerung Nov. 18 - Ausklammerung Okt 18 - Ausklammerung Sep 18 - Ausklammerung Mutterschutz Aug 18 - Gehalt - 10ter Monat Juli 18 Gehalt - 11ter Monat Juni 18 Gehalt - 12ter Monat Evtl wäre es sinnvoller jetzt bereits in der EZ zu arbeiten, wenn möglich. Sie darf in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten, bei dem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Mein Rat wäre dann aber erst das noch ausstehende EG Plus in Basis-EG ändern zu lassen. Vorteile für das neue EG bringt es aktuell so oder so nicht mehr, das verpufft nach dem 14ten EG Monat. Auch die EZ spielt für das neue EG keine Rolle.
drosera
Hi, ich meine (ohne weitere Erfahrungin diesem Bereich), Einkünfte aus Selbständigkeit führen dazu, dass das letzte Steuerjahr zugrunde gelegt wird. Und dann kann man Verschiebetatbestände geltend machen. Sprich: Kind 2020 geboren, es gilt die Steuererklärung für 2019, da wurde Elterngeld bezogen...dann geht es soweit zurück bis man ein Elterngeldfreies Steuerjahr hat. Ich weiß aber nicht, ob eine Tätigkeit in 2020 das sicher auslöst - und! es darf glaubhaft keine Schein-Tätigkeit, die diese Verschiebubg zu euren Gunsten auslöst.
Stade85
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Wir werden hier nochmal genau schauen ob und wie alles klappt. Wir werden berichten. Danke schon einmal für die Tipps. Zum Thema Scheinselbständigkeit. Die wäre hier sicher nicht gegeben. Im Rahmen der Übungsleiterpauschalen führt meine Frau schon Trainings durch. Durch diverse Fortbildungen soll es nun nebenberuflich größer werden. Das soll auch nach der Geburt des zweiten Kindes weiter gehen.
Ähnliche Fragen
Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...
Hallo, Ich bin momentan angestellt. Würde aber gerne den AG wechseln. Ich bin momentan nicht mehr in Elternzeit und auch das Elterngeld ist bereits aufgebraucht. Ich spiele mit dem Gedanken, ob ich bei meinem jetzigen AG in Elternzeit gehen kann (sozusagen so lange die Probezeit beim neuen AG ist) und während der Elternzeit bei meinem neuen A ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. ET ist mitte Mai und ich werde Elterngeld Plus beantragen. Jetzt ist es so, dass ich von meinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung bekomme, ein Sockelbetrag von etwas 200 Euro pro Monat (März bis Dezember 2024). Ich habe unterschiedliche Aussagen dazu bekommen, ob es Nachteile für meinen ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit