Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug von beiden Elternteilen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug von beiden Elternteilen

atop

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Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn ist am 01.07.2017 geboren. Meine Frau hat 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld von ihrem AG bekommen und dann hat sie das (Basis-) Elterngeld bezogen. Sie wird ab 01.07.2018 anfangen wieder zu arbeiten (Teilzeit: 28 Std/Woche). Danach werde ich ab Mitte August für 2 Monate Elternzeit nehmen. Wie beschrieben, hat meine Frau nur 10 Monate EG bekommen, da sie in den ersten 8 Wochen kein EG sondern MutterschaftsG bekommen hat. Außerdem nehme ich meine Elternzeit 1,5 Monate nach dem Ende der Elternzeit meiner Frau. Meine Frage wäre: werde ich dann während meiner Elterzeit das (Basis-) Elterngeld bekommen? Wenn ja, für wie lange? Vielen Dank im Voraus. Mit besten Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben zuammen 14 Mo.. Dabei zählen abder die Monate mit MG immer bei Ihrer Frau. Ihre Frau hat also 1 Jahr leistungen bekommen, so dass noch 2 Mo übrig bleiben Liebe Grüße NB


chrissicat

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Nein, du bekommst kein Elterngeld. Elterngeld kannst du nur erhalten, wenn du mindestens zwei Lebensmonate deines Kindes innerhalb der ersten 14 Monate Elternzeit nimmst.


Dojii

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Kurzer Einschub. Du kannst zumindest noch Elterngeld Plus nutzen. Das beträgt zwar nur die Hälfte des Geldes, dafür kannst du es aber bis zu 4 Monate statt nur 2 Monate bekommen. Basiselterngeld geht wie schon erwähnt nur in den ersten 14 Lebensmonaten, das heißt du müsstest deine beiden Monate sofort nach deiner Frau in Anspruch nehmen und darfst keine 1,5 Monate warten. Und deine Frau hat rechtlich gesehen 12 Monate Elterngeld erhalten, da der Mutterschutz auf das Elterngeld angerechnet wird bzw. diesem gleichgestellt ist.


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