wilma1077
Hallo Frau Bader! Meine Frage ist etwas umfangreich, aber ich versuche mich kurz auszu- drücken: Ich beziehe noch bis 24.7 Elterngeld für Zwillinge. Jetzt steht bei mir eine größere Op an, für die ich, wenn ich in einem Arbeitsverhältnis stünde, 3Wochen krankgeschrieben würde. Die Elterngeldstelle hat mir telefon. mitgeteilt, dass der Bezugszeitraum nicht um diese Zeit verlängert wird, aber ich einen Monat Elterngeldbezug verlegen könnte. Ich könnte also z.B den Mai als Bezugsmonat ausfallen lassen und als 13. Monat parallel mit dem Vater nachholen? Was beziehe ich in dem ausgesetzten Monat? Wie läuft das dann mit der Krankmeldung? Beziehe ich in dann Krankengeld? Von wem? In welcher Höhe? Die Ärtzin stellt mit den Schein aus... Und ich sende ihn an die KK? Viele Fragen, aber wichtig für weitere Planungen. Davon hängt auch ab, wann ich wieder in den Beruf gehe und der Papa seinen Urlaub legt, da er die Kinderbetreuung in den 3Wochen übernehmen muss. Vielen Dank für ihre Antwort, noch nen schönen Tag Petra und ihre 2 Mäuse
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Sie sind in Elternzeit und bekommen Elterngeld. Was hat das mit Ihrer OP zu tun? Sie können nicht krankgeschrieben werden, da Sie in Elternzeit sind. Welchen Vorteil haben Sie, wenn Sie den Monat Elterngeldbezug verlegen? Wozu eine Krankmeldung in Elternzeit? Und von wem soll Sie Krankengeld bekommen? Eventuell haben Sie, wenn Sie sich nicht um die Kinder kümmern können, Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Das hat aber nichts mit der Elternzeit zu tun. Liebe Grüße, NB
wilma1077
Danke für ihre prompte Antwort! Ich hab den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle auch nicht so richtig verstanden. Irgendwie war mir unlogisch, was er da erzählt. Deshalb die Frage hier... Die Krankenkasse hat das auch als Blödsinn bestätigt, aber wie sie auch schon angemerkt haben, die Möglichkeit einer Haushaltshilfe in Aussicht gestellt
SumSum076
Wenn du den EG-Bezug verlegst, bist du nur einfach so in Elternzeit! Du bekommst also in der Zeit gar kein Geld. Versichert bist du während der kompletten EZ über deinen AG. Versteh aber auch nicht, wo da dein Vorteil sein soll? Es sei denn, dein AG nimmt dich für diesen einen Monat zurück in die Arbeit, dann müsstest du um die OP herum (in dem Lebensmonat, den es betrifft, oder wenn es 2 sind, eben in beiden Lebensmonaten) wieder arbeiten. Allerdings würde ich als AG das nicht tun! Gruß Sabine
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