Max1234
Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeldbezug bei unbezahltem Urlaub und würde mich über eine Antwort sehr freuen. Bisher hieß es seitens der Elterngeldstelle immer, wenn man in einem Lebensmonat des Kindes Urlaub nimmt, kann man für diesen Zeitraum kein Elterngeld beziehen. Erholungsurlaub würde quasi das Elterngeld verhindern. Da gibt es wohl auch schon Urteile. Aber wie ist es denn, wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt, nicht zur Erholung sondern weil er oder sie sich in dieser Zeit ja wirklich ums Kind kümmert? Sollte dann nicht aufgrund des Einkommensverlustes in diesem Zeitraum diese Zeit doch für Elterngeldbezug möglich sein? Vielen Dank schon jetzt! Viele Grüße Max
Hallo, ich verstehe das nicht. Warum unbezahlten Urlaub? Oder wurde diese vorher schon beantragt? Liebe Grüße NB
WonderWoman
Unbezahlten Urlaub, in dem man sich ums Kind kümmert, nennt man Elternzeit. Warum beantragst du also keine Elternzeit?
Max1234
Hallo, die muss mind 7 Wochen vorher beantragt werden. Für den besagten Monat ging das nicht mehr, daher wurde unbezahlter Urlaub angeboten. Viele Grüße
mellomania
verstehe ich nicht. du bist ja nicht da. wenn der AG sagt ne, ez geht nicht, da nicht 7 wochen vorher gemeldet, aber unbezahlter urlaub kurz vor knapp geht? du musst beide monate gleich anmelden. irgendwie verstehe ich den AG nicht. wenn er unbezahlten urlaub genehmigen kann dann kann er auch ez nicht widersprechen.
MamavonMia123
Das verstehe ich nicht. Wenn dein AG mit unbezahltem Urlaub einverstanden ist, kann er doch genauso gut die EZ akzeptieren. Wenn du die Frist verpasst hast MUSS dein AG die EZ nicht akzeptieren, KANN dies aber natürlich tun.. Auch 1 Tag vor Beginn..
Max1234
Hallo, danke - das hätte natürlich besser geregelt werden können, aber wenn es doch nunmal so gelaufen ist: Würde unbezahlter Urlaub dem Elterngeld im Weg stehen oder nicht? Vielen Dank!
Dojii
Bei einer unbezahlten Freistellung steht dir Elterngeld in voller Höhe zu, da du weder Einkommen aus Erwerbtätigkeit erzielst, noch eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG ausübst. Man muss nicht zwangläufig Elternzeit nehmen, um volles Elterngeld zu bekommen. wichtig ist eben nur, dass man plump gesagt nichts verdient und nicht arbeitet. Warum das so ist, ist erst mal zweitrangig.
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