Baerchen0519
Hallo Frau Bader, leider bekomme ich nirgends Auskunft zu meinen Fragen, die für uns wichtig für die Planung eines zweiten Kindes sind. Zu meiner Ausgangssituation: - Vor der Geburt = Angestellt in Vollzeit + nebenberufliche Selbstständigkeit - Geburt 1. Kind = 05/2019, seither Basiselterngeld für 12 Monate, also bis 05/2020 - Elternzeit beim AG für 3 Jahre beantragt - Berechnungsgrundlage für Elterngeld 1. Kind = Wirtschaftsjahr 2018, da Mischeinkommen. Sobald ich kein Elterngeld mehr bekomme, möchte ich stundenweise in meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten, aber vorerst nicht in meinem Angestelltenverhältnis. Wenn wir jetzt für 2021 ein zweites Kind planen würden, welches Jahr wäre denn hier die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld? Werden die Jahre 2019 und 2020 aufgrund meines Elterngeldbezuges tatsächlich übersprungen und gar 2018 herangezogen? Das wäre natürlich ideal! Oder zählt dann die Zeit zwischen Kind 1 und Kind 2 gar nicht als Mischeinkommen, da ich nur Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit (aber weniger als 20 Stunden/Woche) haben werde? Das ist ziemlich verwirrend. Sollte ich nämlich durch die Einnahmen Nachteile für das Elterngeld beim zweiten Kind haben, würde ich gar nicht erst arbeiten und die Zeit versuchen mit Erspartem zu Überbrücken. Über eine Auskunft würden wir uns sehr freuen. Herzlichen Dank.
Hallo, die Jahre mit EG (bis zum 14 LM) und mit MG können Sie ausklammern. Wenn die Selbständigkeit im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Ich komme also auch auf 2018. Liebe Grüße NB
Dojii
Theoretisch 2018, aber das hängt von einem einzigen Punkt ab: Deine selbstständige Tätigkeit muss im Steuerbescheid 2020 oder 2021 auftauchen (egal ob positiv oder negativ). Wenn dem nicht so ist, dann giltst du nach dem BEEG nicht als selbstständig und es gelten ganz regulär die 12 Monate vor Geburt des neuen Mutterschutzes.
Baerchen0519
Vielen Dank für deine Antwort! Ja, wie beschrieben, wird die selbstständige Tätigkeit 2020 und 2021 fortgeführt. Wäre natürlich super, wenn dann 2018 herangezogen werden würde. Ist nur die Frage, ob es sich beim zweiten Kind dann automatisch um ein Mischeinkommen handelt, wenn ich in meinem Hauptjob gar keine Einnahmen generiere. Dort bin ich ja sozusagen komplett in Elternzeit ohne jegliches Einkommen. Weiß das jemand?
luvi
Hallo, Das ist nicht nur wegen des Mischeinkommenso, sondern auch bei nur-Selbständigkeit. LG luvi
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