Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechtigung im Ausland??

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechtigung im Ausland??

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Sehr geehrter Frau Bader, es kann sein, dass mein Mann beruflich für ca. 2-3 Jahre in die Türkei versetzt wird. Dies wäre dann kurz vor der Geburt unseres Kindes. Mann arbeitet für ein deutsches Unternehmen und würde seinen deutschen Arbeitsvertrag behalten. Ich arbeite noch derzeit Vollzeit. Würde meinem Mann dann aber nachfolgen für die Elternzeit und mit ihm in der Türkei wohnen. (Ich bin Deutsche und mein Mann ist Belgier.) Hätte ich in diesem Falle ein Anrecht auf das deutsche Elterngeld, wenn wir während der Elternzeit im Ausland leben?? P.S.: Macht es einen Unterschied wo das Kind auf die Welt kommt? Dtld. oder Türkei) Vielen herzlichen Dank Viktora


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.), y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen, y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben, y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht). Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten: y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt worden sind, y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen. Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder einer Beschäftigung in Deutschland und für ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen (siehe § 1 Abs. 7 BErzGG). Liebe Grüsse, NB


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