Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Ausland

Frage: Elterngeld Ausland

Isabella1001

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich leben berufsbedingt seit April 2017 als Expats in China. Hier ist im Juni '17 auch unser Sohn geboren worden. Aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses meines Mannes bekommen ICH kein Elterngeld. (Wir haben einen Wohnsitz in DEutschland, unser Sohn ist auch ganz normal gemeldet.) Ich habe Januar, Februar, März, November und Dezember 2017 in Deutschland verbracht. Wenn ich nun im Juni 2018 nach Deutschland zurückkehre, somit mehr als 6 Monate in Deutschland verbringe, kann mir das Elterngeld dann "nachträglich bewilligt" werden? Zumindest für 2018? Vielen Dank im Voraus! MfG Isabella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, für die Monate, in denen Sie die Voraussetzungen erfüllen, also in Deutschland gelebt haben, können Sie für drei Monate rückwirkend Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Elterngeld kann rückwirkend nur für drei Monate erbracht werden und dann auch nur für Monate, in denen du schon in Deutschland warst. Wenn du also im Juni 18 zurück kommst, könntest du theoretisch Elterngeld für die Monate März bis Mai 18 rückwirkend bekommen. Da warst du aber nicht in Deutschland. Eventuell kannst du dann aber das Elterngeld AB Juni 18 beantragen.


Isabella1001

Beitrag melden

Im Juni 18 ist mein Kleiner dann aber schon 1 Jahr...


Dojii

Beitrag melden

Das macht nichts. Für Geburten ab dem 01.07.2015 gibt es das Elterngeld Plus, das muss spätestens ab dem 15. Lebensmonat (lückenlos) genommen werden und kann dann noch bis zu zwei Jahre gezahlt werden (solange natürlich vorher noch kein Elterngeld genommen wurde).


Isabella1001

Beitrag melden

Kann ich das irgendwo genauer nachlesen? Ich finds nicht :(


Dojii

Beitrag melden

Grundsätzlich steht es im Gesetz, im § 4 Abs. 1 BEEG. Ein bisschen erläutert wird es auch hier: https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html "Anders als das Basiselterngeld darf das Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden. Allerdings muss sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig im Elterngeld Plus Bezug befinden, (...)"


mellomania

Beitrag melden

moment, warum hast du kein elterngeld bekommen? habt ihr eine a1 bescheinigung? wir waren auch expats in ungarn drei jahre und ich habe elterngeld normal bkeommen. fürs erste kind was beim runterzug 2 monate war und normal für das zweite, das dann dazukam. ich verstehe nicht warum du kein elterngeld bekommen hast.


Isabella1001

Beitrag melden

Der Arbeitsvertrag meines Mannes ruht in D und wird erst im September weiterlaufen. Ich glaube, man nennt das einen "Rumpfvertrag" und das bricht und bildlich gesprochen das Genick...(Was ich ja einigermaßen unfair finde, denn trotzdem haben wir doch in D Steuern bezahlt - v.a. ich...)


Isabella1001

Beitrag melden

und ich bin mir nicht sicher, aber alles was ich zum A1-Vordruck finde gilt für EU-Länder...und wir sind ja in keinem EU-Land.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Warum kannst du für November und Dezember 2017 kein Elterngeld bekommen? Du und das Kind habt doch in dieser Zeit in Deutschland gelebt? Könntest du nachweisen, dass ihr in dieser Zeit in Deutschland ward? Elterngeld kann man übrigens 3 Monate rückwirkend beantragen. Was hat denn der Arbeitsvertrag deines Mannes mit deinem Elterngeld zu tun? Ich hab den Eindruck, ihr wurdet nicht umfassend beraten. Wenn dein Mann alleine gegangen wäre und du und euer Kind ihn nur besuchen würdet, würdest du dann auch nichts bekommen? LG luvi


Dojii

Beitrag melden

Wenn die Familie erst im Juni 18 nach Deutschland zurück kommt, dann ist die 3-Monats-Frist für November und Dezember längst abgelaufen. Einfach das Elterngeld für den vollen Zeitraum für die Zukunft beantragen, dann ist alles gut und nichts wurde verschenkt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...