Mitglied inaktiv
Ich habe vor der Schwangerschaft im 4-Schicht-System gearbeitet. Laut Mutter-SG konnte ich meine Arbeit nicht mehr ausführen wegen Lärm und Hitze u.s.w.. Deshalb bekam ich einen Schonplatz mit normaler AZ . Natürlich sind da die tollen Zulagen für Schichtarbeit weggefallen. Jetzt habe ich vom Jugendamt gehört, das die Zulagen nicht mit ins Elterngeld fließen, weil sie ja seit Bekanntgabe meiner SS nicht mehr gezahlt wurden und somit keinen Dauerbezug darstellen. Aber der Gesetzgeber verbietet doch Schichtarbeit in der Schwangerschaft, es war also ein nicht von mir gewünschter Arbeitsplatzwechsel. Mir fehlen dadurch 200,-€ zum Elterngeld. Ist das so richtig?
Hallo, interessante Frage. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Vielleicht kann man das analog anwenden? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Für mich wäre schon die frage, ob Dir die Einkommenseinbusse überhaupt angerechnet werden darf? Also, daß man Dir nur deshlab weniger gezahlt hat, weil Du (wegen deiner SS!) eine "schonstelle" arbeiten musstest... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, das würde mich auch interessieren, da ich bis zur SS auch in 3 Schichten gearbeitet habe, dann nur noch in 2. Allerdings zahlte mir mein AG einen SS-Ausgleich, damit ich durch die SS nicht weniger Geld als vorher habe. Ist das bei dir nicht so? Arbeite allerdings im öffentlichen Dienst, vielleicht ist das da anders? Bin gespannt auf die Antwort. Beate
Mitglied inaktiv
Danke für die Anregungen. Ich bin nicht im öffentlichen Dienst tätig. Mein AG zahlt nur Schichtzulagen, wenn diese auch tatsächlich geleistet werden. Ich bekam von einem MA des Jugendamtes den Tip, das man auch gegen das errechnete Eltengeld Klage erheben kann, wenn man nicht einverstanden ist. Übrigens-ich bin inzwischen etwas überpünktlich Mami geworden.
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