Pfatti
Hallo Frau Bader, wenn monatlich aus den Einkünften des landwirtschaftlichen Betriebes eine Versorgungsleistung an die Mutter gezahlt wird, wird diese Zahlung bei der Einkommensteuer als unbeschränkt abziehbare Sonderausgabe / Versorgungsleistung berücksichtigt. Wie wirkt sich diese Zahlung allerdings auf die Elterngeldberechnung aus? Beispiel: + monatliche Mieteinnahme aus LuF Betrieb: 3000 Euro - monatliche Versorgungsleistung (Leibgeding): 2000 Euro --> monatlicher Gewinn laut EÜR: 3000 Euro (da Versorgungsleistung hier nicht berücksichtigt wird) --> tatsächliche monatliche Einkünfte: nur 1000 Euro --> dieser Betrag sollte somit für das Elterngeld herangezogen werden, da tatsächliche Einkunft Wird bei der Elterngeldberechnung von 3000 Euro anstatt von 1000 Euro ausgegangen? Zu beachten: Während der Elterngeldmonate fällt das Haupterwerbseinkommen (angenommen 5000 Euro brutto) weg. Dies ist somit die Hauptänderung vor und während des Elterngeldanspruchs. Vielen Dank!
Hallo, das ist doch schon beantwortet? Liebe Grüße NB
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