Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderzahlungen Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderzahlungen Elterngeldberechnung

Honigküchlein

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung beim Elterngeld. Und zwar habe ich gerade den Elterngeldbescheid für mein 2. Kind bekommen und dort unterscheiden sich die Beträge von denen im Bescheid zum 1. Kind. Da meine Kinder nur 1,5 Jahre auseinander sind werden für das Elterngeld teilweise die gleichen Monate herangezogen. Konkret geht es um die Monate 11/19 und 12/19. Bei Kind 1 wurden das Gesamtbrutto mit Leistungsentgeld und Jahressonderzahlung berechnet. Bei Kind 2 wurden das Leistungsentgeld und die Jahressonderzahlung jetzt herausgerechnet. Daher ist der Betrag bei Kind 1 natürlich höher als bei Kind 2. Einer der Bescheide müsste ja jetzt falsch sein, aber ich bin mir unsicher welcher. Nach der Rechnung wie bei Kind 1 würden mir jetzt bei Kind 2 zusätzliche 200€ zustehen. Wenn jedoch die aktuelle Berechnung richtig ist, habe ich dann bei Kind 1 zu viel Elterngeld bekommen? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentliche Frage ist, ob es als Einmalzahlung oder lOhn deklariert ist. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn die Zahlungen auf der Lohnabrechnung als sonstige Bezüge oder Einmalzahlung deklariert werden, dürfen sie nicht berücksichtigt werden. Spricht also eher dafür, dass der alte Bescheid falsch war.


Honigküchlein

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Es steht unter Entgeltbestandteile als Leistungsentgelt TVöD und Jahressonderzahlung. Diese Zahlung bekomme ich jährlich.


Dojii

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Es kommst nur auf die Versteuerung an. Ist es laufend oder als Einmalzahlung gemeldet? Einmalzahlungen werden auf der Abrechnung oft als EGA, sonstiger Bezug, ELSG oder ähnliches gekennzeichnet. Das kann man ohne die Abrechnung zu sehen leider nur schwer beurteilen.


Honigküchlein

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Vielen Dank für die Antwort. Also die Zahlungen sind auch versteuert, auf der Abrechnung steht dann jeweils sonst. Lohnsteuer, sonst. SolZuschlag, RV-AN-Anteil, Einmalzahl., KV-An-Anteil, Einmalzahlung. etc..


Dojii

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Dann ist es ein sonstiger Bezug bzw. eine Einmalzahlung und darf beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden. Beim älteren Kind hast du also Glück gehabt, dass sie es berücksichtigt haben. ;)


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