Frage:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich wollte interessenshalber schonmal berechnen wieviel Elterngeld wir bekommen, komme aber mit diesen Onlinerechnern nicht klar.
Also da wäre ja 6 Wochen Mutterschaftsgeld das zählt ja mit null...
Davor hatte bzw habe ich nun ein BV (4 Monate) zählt da dann das Gehalt nicht zur Berechnung?
Und davor war ich jetzt 3 Jahre in Elternzeit also auch wieder null...
Bekomme ich dann nur die 300 Euro Mindestelterngeld, oder?
Und dann wollte ich noch fragen ob ich 12 oder 14 Monate beantragen kann, da mein Mann im Ausland arbeitet, somit kann er ja die Partnermonate gar nicht in Anspruch nehmen :-(
Vielen Dank für eure Antworten
Lg
von
littlestarling82
am 13.05.2014, 20:24
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Hallo,
1.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Monate mit BV zählen ganz normal rein.
2. Sie sind ja nicht alleinerzeihend...hat er einen deutschen AG?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2014
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
12 Monate 300€
Die 4 Monate mit Gehalt ( wieviel ? ) werden nicht so viel rausreißen.
Zum Mann : Ist der Arbeitgeber deutsch ?
von
Sternenschnuppe
am 13.05.2014, 20:37
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Das Gehalt zählt mit. 14 Monate nur für Alleinerziehende, das ist ja nicht der Fall, nur weil der Mann nicht vor Ort ist.
von
sternenfee75
am 13.05.2014, 21:04
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Gehalt ist ca. 1500 € netto, aber eben nur 4 Monate
Und der Arbeitgeber ist im Ausland, bzw ist eine österreichische Firma...
Danke für deine Antwort
von
littlestarling82
am 13.05.2014, 21:14
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Ja genau, das mit den 14 Monate für Alleinerziehende hab ich gelesen.
von
littlestarling82
am 13.05.2014, 21:17
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
4x1500 sind 6000€. Das durch 12 sind 500€
Da dann pro 20€ die zu 1000€ fehlen 1% dazu kommen zu den 67% ( ? ) Elterngeld landest Du bei 92% und 460€ Elterngeld für ein Jahr.
von
Sternenschnuppe
am 13.05.2014, 21:33
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Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Oh vielen Dank, die Rechnung ist aber kompliziert, hab nur das mit den 67 Prozent gewusst.
von
littlestarling82
am 13.05.2014, 23:07
Antwort auf:
Elterngeldberechnung - Frage gerne an alle
Der Lohn aus dem BV zählt mit.
Und...du kannst auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten. Je nach dem wie der Mutterschutz gelagert ist, kann dann noch ein Monat hinzu kommen.
Wann war denn deine Elternzeit zuende und wann startet der Mutterschutz?
Das wären dann 5x Lohn!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.05.2014, 07:50