Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung beim zweiten Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldberechnung beim zweiten Kind

Curlysss

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mein erstes Kind ist am 12.03 ein Jahr geworden Ab April werde ich wieder Teilzeit in Elternzeit Arbeiten gehen. Jetzt eine Woche zuvor habe ich erfahren das ich wieder schwanger bin Nun meine Frage wenn ich jetzt wieder ein halbe Jahr arbeiten gehe(15stunden Woche) werden dann diese sechs Monate und die vor der Elternzeit oder während der Elternzeit zur neuen Berechnung gezogen. Und wäre es besser vllt doch nicht den Vertrag Teilzeit zu unterschreiben sondern meinen Vollzeitvertrag zu behalten :-/ ich gehe davon aus BV zu bekommen da an extremer Schwindel Übelkeit leide.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn Sie an Schwindel leiden, ist nicht das Beschäftigungsverbot der richtige Weg, sondern in Krankschreibung. Ein Beschäftigungsverbot bekommt man, wenn an der Arbeitsstelle etwas ist, was eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. 3. Wenn Sie den Vollzeitvertrag behalten wollen, gehen Sie natürlich unterschiedliche Risiken ein. So kann etwas mit der Schwangeschaft zieren und dann haben sie ein Vollzeitvertrag. Außerdem, sollten Sie tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, kann das sich strafrechtlich auswirken, wenn man einen Vollzeitvertrag erhält, obwohl man eigentlich schon Teilzeit vereinbart hatte, weil man weiß, was man Beschäftigungsverbot erhält, nur um den vollen Lohn zu erhalten Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

6 Monate Teilzeit und 6 Monate altes Gehalt. Deine Gründe rechtfertigen kein BV, dafür muss die Gefahr am Job liegen. Finanziell solltest Du versuchen Vollzeit einzusteigen. Würde es dann auf eine Krankmeldung hinauslaufen stehst Du besser da.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Meine Tochter ist jetzt 13 Monate alt und ich bin wieder schwanger. Seit einem Monat arbeite ich auch wieder. Da ich seit einigen Tagen immer wieder Blutungen habe, bin ich krank geschrieben. Ich erwarte Zwillinge und bin aufgrund meines Alters und ein paar weiteren Komplikationen als Risikoschwangere eingestuft. Wahrscheinlich bekomme ich auch ein ...

Hallo Frau Bader, bis Ende 2014 bin ich noch in Elternzeit meiner Tochter (geb. 12/2012). Wir planen im Frühjahr 2014 für das 2. Kind zu üben. Wenn ich das richtig sehe würden dann im Falle einer Schwangerschaft die Monate der Erwerbstätigkeit vor der Geburt meiner 1. Tochter herangezogen bei der Berechnung des Elterngelds, richtig? Nun habe ich ...

Hallo, am 19.08.2014 habe ich meinen Sohn bekommen. Daraufhin habe ich 24 Monate Elterngeld bezogen. (Doppelte Auszahlung, keine Erwerbstätigkeit) Ab 2015 hat sich ja das Gesetz zum Elterngeld geändert. Jetzt bekomme ich am 29.08.16 (geplanter Kaiserschnitt) unser zweites Kind. Jetzt hat die Dame von der Elterngeldstelle mir gesagt, das ...

Ich habe im Mai 2016 ein Kind bekommen. Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Pflege. Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde ich von Frauenarzt und Arbeitgeber in Beschäftigungsverbot geschickt. Bin bis Mai 2017 in Elternzeit mit Elterngeldbezug. Ab 01.06.2017 war Wiedereinstieg in den Beruf geplant. Meine Frage: Wenn ich jetzt wieder sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Hallo Fr. Bader und hallo an alle Mamas.  gibt es irgendeinen Trick wie ich beim zweiten Kind noch mehr Elterngeld bekommen kann als 300,-€ ?  Mein erstes Kind kam im April 2022 zur Welt und mein Arbeitsvertrag endete im März 2022 und habe Elterngeld erhalten was akzeptabel war.  Seit dem bin ich zuhause mit meiner Tochter da sie keinen Krippen ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...