happymum12
Hallo Frau Bader, bis Ende 2014 bin ich noch in Elternzeit meiner Tochter (geb. 12/2012). Wir planen im Frühjahr 2014 für das 2. Kind zu üben. Wenn ich das richtig sehe würden dann im Falle einer Schwangerschaft die Monate der Erwerbstätigkeit vor der Geburt meiner 1. Tochter herangezogen bei der Berechnung des Elterngelds, richtig? Nun habe ich folgende Fragen: a) was wäre, wenn ich ab Januar 2014 eine kleine Stelle bei meinem AG annehmen würde (10 h wöchentlich), würde das als Einkommen auf das Elterngeld des zweiten angerechnet (anstatt den Monaten vor der 1. Geburt), das wäre ja weniger. Dann würde ich darauf nämlich verzichten. b) was wäre, wenn das 2. Kind bspw. erst im Februar 2015 zur Welt käme d.h. nach meiner Elternzeit. Was würde dann angerechnet? Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Deine Informationen sind falsch. Jeder Monat nach dem ersten Geburtstag des Kindes und ohne Einkommen zählt als Nullrunde beim Elterngeld. Um das gleiche Elterngeld zu erzielen müsste das zweite Kind spätestens nach 13-15 Monaten geboren werden ! Oder aber Du nimmst sofort nach den ersten 12 Monaten Elterngeld Deinen alten Job wieder auf.
happymum12
Kannst Du mir erklären wieso 13-15 Monate? Das versteh ich nicht. Wenn ich bis Dezember 13 Elterngeld beziehe und das zweite Kind bspw. vor Dezember 14 geboren wird, zählen doch die letzten zwölf Monate. Da ich da dann noch Elterngeld bezogen habe kann dies nicht angerechnet werden und die Zeit vor dem 1. Kind ist relevant, oder?
SumSum076
In deinem Beispiel mit Geburtstag Kind 1 Ende Dez 2012 und Kind 2 Ende Dez 2014 zählen für das Elterngeld die Monate Oktober 2013 bis Januar 2013 und 2 weitere Monate vom vor dem ersten Kind. Denn nur Monate für die du Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hast, fallen raus und werden (einzeln) vorn dran gesetzt. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Genau. Willst Du etwa gleiches Elterngeld, dann müsstest Du spätestens diesen Monat schwanger werden. Oder aber eben direkt nach dem Elterngeld wieder so wie vor Kind 1 arbeiten. Wenn ihr 2014 erst anfangen wollt zu üben, dann sind da etliche Monate bei die ohne Arbeit als Nullrunde zählen.
Sternenschnuppe
Dann macht Deine Frage Sinn, ist aber dennoch eine falsche Information. Die Auszahlung der 2. Rate ist kein Bezugsmonat und wird nicht mit Monaten vor der Geburt ersetzt.
happymum12
Ne, hab nicht gesplittet, bekomme aber bis Dezember 13 ja Elterngeld da sie im Dezember 12 geboren ist. Wenn ich dann also ab Januar 14 ein paar Stunden arbeite wird mir das aber dann angerechnet und wenn ich nicht auf 12 Monate komme falls ich gleich schwanger werde und im November ET habe wird mir für die Monate in denen ich noch Elterngeld bezogen habe (in dem Fall Oktober, November, Dezember 2013 ja nicht das Elterngeld angerechnet sondern in dem Fall drei Monate von vorher. Richtig? Mädels, dankt euch! Man das ist echt kompliziert.
Sternenschnuppe
Ja, das ist richtig, aber nur diese Monate dann. Alles andere was Du arbeitest ab Januar 2014 oder eben wenn Du nicht arbeitest 0€ Jeder Euro Einnahme erhöht also Dein Elterngeld.
Sternenschnuppe
Erhöht es um über den Mindestsatz von 300€ + 75€ Geschwisterbonus zu kommen. Denn 3 Monate Gehalt und. 9 Nullrunden ergeben im Schnitt vermutlich keine 300€ oder ?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Franke, ich habe eine Anfrage zum Elterngeld und hoffe sehr, dass Sie mir helfen können: Ich bin derzeit schwanger und arbeite Vollzeit. Ich werde voraussichtlich nach der Mutterschutzfrist für zwei Jahre in Elternzeit gehen und würde Elterngeld für 1 Jahr beantragen. Im 2. Elternzeit-Jahr hätte ich somit keinerlei Einkomme ...
Hallo, ich habe eine Frage, die ich durch eigene Recherche im Internet mir nicht beantworten konnte. Ich bin dieses Jahr im März zum erstrn mal Mutter geworden. Das Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt. Mit dem Arbeitgeber ist abgemacht, dass ich nächstes Jahr März/April mit Teilzeit wieder einsteige. Wenn ich nun jetzt erneut schwanger werde ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Hallo, ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot. Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit