Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung beim zweiten Kind, wenn man krank geschrieben wird

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung beim zweiten Kind, wenn man krank geschrieben wird

Heidilein42

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Meine Tochter ist jetzt 13 Monate alt und ich bin wieder schwanger. Seit einem Monat arbeite ich auch wieder. Da ich seit einigen Tagen immer wieder Blutungen habe, bin ich krank geschrieben. Ich erwarte Zwillinge und bin aufgrund meines Alters und ein paar weiteren Komplikationen als Risikoschwangere eingestuft. Wahrscheinlich bekomme ich auch ein Beschäftigungsverbot. Der FA möchte noch ein paar Untersuchungen durchführen. Der Geburtstermin ist so, dass ich beim zweiten Kind keine 12 Monate am Stück arbeiten werde. Werden in dem Fall die Monate vor dem ersten Kind herangezogen? Das zweite Kind kommt innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Kind. Wie rechnet sich das Elterngeld, wenn ich jetzt bis zum Ende der Schwangerschaft krank geschrieben werde? Werden die Monate vor dem ersten Kind als Rechengrundlage hergenommen zuzüglich der bis jetzt gearbeiteten und nicht krank geschriebenen Monate?


SumSum076

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Bist du aufgrund der Schwangerschaft krank geschrieben (und hast deswegen einen finanziellen Nachteil), werden die Monate raus genommen. Bekommst du ein BV, hast du ja keinen Nachteil, also werden die Monate mit berechnet. Liegen zwischen 1. Geburtstag von Kind 1 und Beginn Mutterschutz für die Twins zB 9 Monate, dann werden noch 3 weitere von vor dem ersten Mutterschutz herangezogen. Liegen dazwischen 11 Monate, ist es nur noch 1 von früher. Gruß Sabine


Heidilein42

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Danke Sabine! Um sicherzugehen, ob ich es verstanden habe: Kommt das Geschwisterchen innerhalb von zwei Jahren auf die Welt, werden die Monate immer vor dem ersten Kind zu Berechnung herangezogen, wenn man keine 12 Monate voll arbeiten konnte. Im Grunde ist es jetzt nur ne Rechensache, was sich mehr lohnt, oder? Es wäre ärgerlich mit dem BV, weil ich beim Elterngeld dann nur noch den Grundlohn bekomme und nicht mehr die Sonderzahlungen für Gewinn. Krankengeld wird zwar auch nur vom Grundlohn berechnet, werden jedoch die Monate vor dem ersten Kind fürs Elterngeldberechnet kann es sein, dass Krankengeld doch besser ist, auch wenn ich am Anfang dadurch weniger verdienen würde. Die Sonderzahlungen vom ersten Kind waren recht hoch... Hab ich nen Denkfehler in meinen Überlegungen? Danke für deine Mühe!


SumSum076

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Ne, es werden nicht die Monate vorm ersten Kind genommen. Zumindest nicht komplett! Sondern nur anteilsweise und zwar wenn der Zwischenraum nicht genügend Monate hat! Liegen zwischen Elterngeldbezug-Ende (also dem 1. Geburtstag vom 1. Kind) und dem Mutterschutzbeginn fürs 2. Kind zB nur 8 Monate, dann werden diese 8 genommen und die restlichen 4 kommen dann von vor dem ersten Mutterschutz. Aber eben nur die 4, aber nicht alle! Dabei ist es egal, ob du in diesen 8 Monaten arbeiten warst oder nicht! Anders ist es, wenn du in dieser Zeit schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst und in dieser Zeit finanzielle Nachteile hast. Dann werden die Monate rausgenommen und vorn dran gesetzt. Also zB 8 Monate zwischen 1. Geburtstag und MuSchu-Beginn, davon 3 Monate krank mit fin. Nachteil macht: 5 Monate aus dem Zwischenraum und 7 von vor dem ersten MuSchu. ...Sonderzahlungen werden doch eigentlich gar nicht beim EG berücksichtigt oder? Gruß Sabine


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