Guten Tag, vielen Dank , dass wir hier Fragen stellen können. Ich bin aktuell bis 15.07 von Hausarzt krank geschrieben und ab 17.07 werde ich wieder arbeiten gehen. Mit meiner Frauenärztin ist besprochen, dass Sie mir ab 17.07. ein Teil Beschäftigungsverbot von 5 Stunden pro Tag ausstellt . Meine Frage hierzu: würde es Probleme geben, dass ich sofort ab 17.07 das Teil Beschäftigungsverbot in Anspruch nehme weil ich bis 15.07 ( dann genau 5 Wochen ) krank geschrieben war ? Meine Krankmeldung endet jedoch am 15.07 - so ist es mit den Hausarzt besprochen. Ich möchte alles richtig machen und keine Probleme haben. Oder muss ich vorher erstmal arbeiten zb eine Woche , dass das Teil BV greift ? Vielen Dank und eine schöne Woche.
von Wunschbaby35 am 03.07.2023, 11:28