NGA
Hallo, ich bin aktuell bei einem Personaldienstleister beschäftigt (Hauptjob) und habe einen Nebenjob an der Tanktstelle. An der Tankstelle habe ich ein BV erhalten. (16SSW) Nun bin ich krank geschrieben und habe die Krankmeldung bei meinem Hauptjob vorgelegt. soweit alles ok. MUSS ich die AU auch beim Nebenjob vorlegen? Da ich aktuell dort ja im BV bin und dies gezahlt bekomme und bei einer AU zahlt der AG vom Nebenjob leider nicht. Vielen Dank schonmal im Voraus :)
Hallo, die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Deshalb muss auch dem Nebenjob Arbeitgeber vorgelegt werden. Auch bei einem Minijob haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, die Krankmeldung bedeutet, dass du arbeitsunfähig bist, und sie hat Vorrang vor dem BV. du musst sie auch im Nebenjob vorlegen und dann wird abrechnungstechnisch von einer AU ausgegangen. Im übrigen hat man auch im Minijob ein Recht auf Lohnfortzahlung.
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