Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie oder was steht mir zu wenn ich langer wie 6 Wochen krank geschrieben werde

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie oder was steht mir zu wenn ich langer wie 6 Wochen krank geschrieben werde

Conny411

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Arbeite als 400€ Kraft.Hab wegen der SS andauernde schmerzen im Rücken und Becken.Kann kaum meine 12std. arbeiten ohne abends nur noch zu krabbeln deshalb.Jetzt meinte mein Teamleiter ich solle mich doch krank schreiben lassen. Aber hab ja doch bis 27.9 zu arbeiten bis mein Mutterschutz anfängt. Wie ist das eigentlich wenn ich mich länger wie 6wochen krank schreiben lasse? kommt danach auch die KK ins spiel? So bekomm ich ja 2.5std. pro tag beszahlt von meinen Arbeitgeber wenn ich krank geschrieben werde. Aber was ist nach 6 wochen? mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen Lohnfortszahlung aber kein Krankengeld-Sie zahlen ja auch nicht in die KK ein liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Zunächst mal darfst du gar keine 12 Std mehr arbeiten! Gemäß Mutterschutzgesetz ist nach 8 Std Schluß. Aber zu deiner Frage: Da kommt es auf die Art der Krankschreibung an! Ist deine Krankschreibung schwangerschaftsbedingt, dann bekommst du auch länger als 6 Wochen lang deinen vollen Lohn! Gruß Sabine


Conny411

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nee darf laut mein arbeitgeber nur 12std. die woche. haben das jetzt versteilt, so das ich nur noch3std. am tag muss.


SumSum076

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Achso, hatte deinen Text: "Kann kaum meine 12std. arbeiten ohne abends nur noch zu krabbeln " so verstanden, dass du am Tag 12 Std zu machen hättest. 12 Std in der Woche gehen natürlich! Wie kommt dein Chef auf 12 Std/Woche? Das MuSchG beschränkt ja auf 8 Std/Tag, was bei einer 5 Tage Woche 40 Std macht. Ist aber eigentlich auch egal - ändert ja deine Rückenschmerzen nicht. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Wenn Du nur einen 400€ Job hast, dann hast Du leider Pech. Nach den 6 Wochen Krankschreibung würdest Du in das Krankgeld rutschen, aber da Du bei einem 400€ Job NICHT selber krankenversicht bist, bekommst Du dann auch kein Krankengeld. Du kannst dann nur ggf. ALG2 beantragen (kommt natürlich auf die weitere Rahmenbedingungen an). Bei einem BV sähe das anders aus. Da würdest Du die 400€ weiterhin bekommen. Allerdings sind Schmerzen im Rücken und im Becken kein Grund für ein BV. LG Sabine


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