Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Hallo. Ich bin in der 33. SSW und wegen Rückenschmerzen und anderen diversen Schwangerschaftserscheinungen krank geschrieben. Darf ich einen kleinen 3-Minuten-Gesangsauftritt (unentgeltlich) machen? Mein Chef hat es mitbekommen und möchte, dass ich einen Aufhebungsvertrag für nach der Elternzeit unterschreibe, weil er mir nicht mehr vertrauen kann. Darf er das? Ich habe nichts getan was meiner Genesung schadet. Ganz im Gegenteil. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Pam2020 am 25.02.2020, 13:00



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Hallo, 1. Nichts unterschreiben 2. Lassen Sie sich schnellstens vom Arzt bestätigen, dass es medizinisch unbedenklich war Das der Ag sauer ist, kann ich hingegen verstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2020



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

nun ja, du hast tatsächlich nichts getan was deiner gesundheit schadet. ABER du bist wegen rückenschmerzen krankgeschrieben und der AG hat mitbekommen dass du dies tust und seinen unmut geäußert. immerhin stehst du beim singen und die rückenschmerzen scheinen da nicht von belang zu sein, arbeiten gehen kannst du aber nicht. daher ist er angesäuert. unterschreiben wirst du nichts müssen. er kann dir, wenn er das möchte, regulär am ersten tag NACH deiner ez eine kündigung zu den vereinbarten fristen zustellen. aber einen aufhebungsvertrag unterschreiben würde ich nicht. er kann ihn dir vorlegen aber du musst nix unterzeichnen. unter diesen voraussetzungen würde ich mir überlegen, ob du nicht gleich alle 3 jahre elternzeit nimmst. denn solagen du elternzeit hast, hast du kündigungsschutz. du kannst dir ja dann in der ez eine tz beschäftigung suchen oder gleich einen neuen AG und DANN selber kündigen.

von mellomania am 25.02.2020, 13:05



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Dein Chef ist ja wohl nicht ganz frisch :-) Du unterschreibst natürlich gar nichts!! Ganz unabhängig davon, ob du einen solchen Auftritt machen darfst oder nicht - er kann dir gerne nach der EZ ordentlich kündigen - aber dir vorher schon im Prinzip eine zu überreichen - NO. Bedenke auch: damit erklärst du dich mit der Kündigung einverstanden, hättest also auch 3 Monate Sperre auf ALG wenn du nicht nachtlos einen neuen Job findest. Davon ab: wie hat er das überhaupt mitbekommen? Und : er darf dir gerne sagen, dass er das nicht ok findet - aber sofort mit "Vertrauensverhältrnis gestört" zu kommen klingt doch eher danach, das er das als Vorwand nimmt, um dir jetzt schon für nach der EZ kündigen zu können.

von cube am 25.02.2020, 13:08



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Die wichtigste Frage ist doch die, hatte dein Arzt da Bedenken? Falls ja, dann kann der AG durchaus kündigen. Falls nein, lass dir das vom Arzt zur Sicherheit schriftlich geben. Unterschreiben würde ich aber auf keinen Fall irgendwas. Sehr schlau war die Sache jedenfalls nicht unbedingt, aber das weißt du ja jetzt sicherlich auch.

von Felica am 25.02.2020, 13:17



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Was arbeitest du den ? Ich arbeite in der Pflege wenn ich krank geschrieben würde wegen Rückenschmerzen würde das nicht bedeuten daß ich nicht stehen und singen könnte. Aber auch ich glaube das dein Chef da auf dem Holzweg ist

von misses-cat am 25.02.2020, 13:45



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Allein schon deine Betreffzeile...“Wegen Schwangerschaft krank geschrieben“. Ist es so? Schwangerschaft ist eine Krankheit? Dann führst du aus „diverse andere Schwangerschaftserscheinungen“...bleibt der Rückenschmerz. Du hast einen gewissen Eindruck bei mir hinterlassen und vielleicht auch bei deinem Chef. Das wird gekrönt durch die „Gesangseinlage“. Ich vermute, es ist eine entsprechende Veranstaltung/Feier. Zu deiner Frage „Darf er das?“: Nein, er kann es natürlich versuchen, du solltest natürlich nicht unterschreiben. Wenn er jetzt allerdings hier fragen würde, ich würde ihm raten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten und die AU zu überprüfen. Das geht bei begründeten Verdacht und wenn du eine Gesangseinlage auf einer Veranstaltung in der Krankschreibung tätigst, ich glaube, das langt (mit Schwerpunkt auf der Veranstaltung, nicht auf den 3 Minuten Gesang).

von Mutti69 am 25.02.2020, 15:12



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Du bist bestimmt nicht Opernsängerin am Theater und wegen der Stimmbänder krankgeschrieben.... oder Logopädin. Natürlich darf man bei Rückenschmerzen drei Minuten singen. Bei psychischen Erkrankungen sperrt man sich ja auch nicht ein. Rückenschmerzen sind in der 33 Woche nun auch nicht unüblich. Der AG hat nichts in der Hand. Aufhebungsvertrag bedeutet im gegenseitigen Einvernehmen. Man hebt auf und keiner kündigt. Du bist dazu nicht verpflichtet. Er kann Dir fristlos nach §626 BGB kündigen. Allerdings kommt er mit dem Sachverhalt " Singen während AU" und der Vertrauensargumentation nicht durch. Meiner Meinung nach sind die Tatbestandsmerkmale nicht ansatzweise erfüllt. Außerdem müsste er dies innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes tun (Absatz 2). Nee, da muss er schon kreativer werden. Also auch das ist In meinen Augen aussichtslos. Bliebe die Kündigung mit Frist §622 BGB. Da bräuchte man mehr Infos. Lehne Dich entspannt zurück und warte.

von HeyDu! am 25.02.2020, 16:10



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

Der ag kennt ja die diagnose nicht mal, darf sie nicht kennen und dann will er wegen 3 min öffentlichkeit kündigen, lächerlichst! Das wäre ja wie in alten zeiten, als man noch krank geschrieben automatisch als zwingend bettlägrig galt.... Ich finds gut, dass du paragraphen benennst, da speibt die einschlägige forengemeinde bestimmt... Weiter so!!!

Mitglied inaktiv - 25.02.2020, 19:12



Antwort auf: Wegen Schwangerschaft krank geschrieben. Was darf ich?

nicht offiziell, oder? Jemand, der Depressionen hat oder einen schlimmen Hautauschlag und deshalb z.B. gerade für Laborarbeit krank geschrieben ist, kann doch aber Radfahren oder Verreisen oder Singen?

von Tini_79 am 26.02.2020, 08:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...


Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...