Pam2020
Hallo. Ich bin in der 33. SSW und wegen Rückenschmerzen und anderen diversen Schwangerschaftserscheinungen krank geschrieben. Darf ich einen kleinen 3-Minuten-Gesangsauftritt (unentgeltlich) machen? Mein Chef hat es mitbekommen und möchte, dass ich einen Aufhebungsvertrag für nach der Elternzeit unterschreibe, weil er mir nicht mehr vertrauen kann. Darf er das? Ich habe nichts getan was meiner Genesung schadet. Ganz im Gegenteil. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Nichts unterschreiben 2. Lassen Sie sich schnellstens vom Arzt bestätigen, dass es medizinisch unbedenklich war Das der Ag sauer ist, kann ich hingegen verstehen. Liebe Grüße NB
mellomania
nun ja, du hast tatsächlich nichts getan was deiner gesundheit schadet. ABER du bist wegen rückenschmerzen krankgeschrieben und der AG hat mitbekommen dass du dies tust und seinen unmut geäußert. immerhin stehst du beim singen und die rückenschmerzen scheinen da nicht von belang zu sein, arbeiten gehen kannst du aber nicht. daher ist er angesäuert. unterschreiben wirst du nichts müssen. er kann dir, wenn er das möchte, regulär am ersten tag NACH deiner ez eine kündigung zu den vereinbarten fristen zustellen. aber einen aufhebungsvertrag unterschreiben würde ich nicht. er kann ihn dir vorlegen aber du musst nix unterzeichnen. unter diesen voraussetzungen würde ich mir überlegen, ob du nicht gleich alle 3 jahre elternzeit nimmst. denn solagen du elternzeit hast, hast du kündigungsschutz. du kannst dir ja dann in der ez eine tz beschäftigung suchen oder gleich einen neuen AG und DANN selber kündigen.
cube
Dein Chef ist ja wohl nicht ganz frisch :-) Du unterschreibst natürlich gar nichts!! Ganz unabhängig davon, ob du einen solchen Auftritt machen darfst oder nicht - er kann dir gerne nach der EZ ordentlich kündigen - aber dir vorher schon im Prinzip eine zu überreichen - NO. Bedenke auch: damit erklärst du dich mit der Kündigung einverstanden, hättest also auch 3 Monate Sperre auf ALG wenn du nicht nachtlos einen neuen Job findest. Davon ab: wie hat er das überhaupt mitbekommen? Und : er darf dir gerne sagen, dass er das nicht ok findet - aber sofort mit "Vertrauensverhältrnis gestört" zu kommen klingt doch eher danach, das er das als Vorwand nimmt, um dir jetzt schon für nach der EZ kündigen zu können.
Felica
Die wichtigste Frage ist doch die, hatte dein Arzt da Bedenken? Falls ja, dann kann der AG durchaus kündigen. Falls nein, lass dir das vom Arzt zur Sicherheit schriftlich geben. Unterschreiben würde ich aber auf keinen Fall irgendwas. Sehr schlau war die Sache jedenfalls nicht unbedingt, aber das weißt du ja jetzt sicherlich auch.
misses-cat
Was arbeitest du den ? Ich arbeite in der Pflege wenn ich krank geschrieben würde wegen Rückenschmerzen würde das nicht bedeuten daß ich nicht stehen und singen könnte. Aber auch ich glaube das dein Chef da auf dem Holzweg ist
Mutti69
Allein schon deine Betreffzeile...“Wegen Schwangerschaft krank geschrieben“. Ist es so? Schwangerschaft ist eine Krankheit? Dann führst du aus „diverse andere Schwangerschaftserscheinungen“...bleibt der Rückenschmerz. Du hast einen gewissen Eindruck bei mir hinterlassen und vielleicht auch bei deinem Chef. Das wird gekrönt durch die „Gesangseinlage“. Ich vermute, es ist eine entsprechende Veranstaltung/Feier. Zu deiner Frage „Darf er das?“: Nein, er kann es natürlich versuchen, du solltest natürlich nicht unterschreiben. Wenn er jetzt allerdings hier fragen würde, ich würde ihm raten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten und die AU zu überprüfen. Das geht bei begründeten Verdacht und wenn du eine Gesangseinlage auf einer Veranstaltung in der Krankschreibung tätigst, ich glaube, das langt (mit Schwerpunkt auf der Veranstaltung, nicht auf den 3 Minuten Gesang).
HeyDu!
Du bist bestimmt nicht Opernsängerin am Theater und wegen der Stimmbänder krankgeschrieben.... oder Logopädin. Natürlich darf man bei Rückenschmerzen drei Minuten singen. Bei psychischen Erkrankungen sperrt man sich ja auch nicht ein. Rückenschmerzen sind in der 33 Woche nun auch nicht unüblich. Der AG hat nichts in der Hand. Aufhebungsvertrag bedeutet im gegenseitigen Einvernehmen. Man hebt auf und keiner kündigt. Du bist dazu nicht verpflichtet. Er kann Dir fristlos nach §626 BGB kündigen. Allerdings kommt er mit dem Sachverhalt " Singen während AU" und der Vertrauensargumentation nicht durch. Meiner Meinung nach sind die Tatbestandsmerkmale nicht ansatzweise erfüllt. Außerdem müsste er dies innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes tun (Absatz 2). Nee, da muss er schon kreativer werden. Also auch das ist In meinen Augen aussichtslos. Bliebe die Kündigung mit Frist §622 BGB. Da bräuchte man mehr Infos. Lehne Dich entspannt zurück und warte.
Mitglied inaktiv
Der ag kennt ja die diagnose nicht mal, darf sie nicht kennen und dann will er wegen 3 min öffentlichkeit kündigen, lächerlichst! Das wäre ja wie in alten zeiten, als man noch krank geschrieben automatisch als zwingend bettlägrig galt.... Ich finds gut, dass du paragraphen benennst, da speibt die einschlägige forengemeinde bestimmt... Weiter so!!!
Tini_79
nicht offiziell, oder? Jemand, der Depressionen hat oder einen schlimmen Hautauschlag und deshalb z.B. gerade für Laborarbeit krank geschrieben ist, kann doch aber Radfahren oder Verreisen oder Singen?
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