BonnieKoenig
Guten Tag, ich bin Studentin und eventuell schwanger. Ich bin als Werksstudentin im sozialen Bereich tätig und würde als "Normalangestellte" sofort in ein Beschäftigungsverbot gehen. Daher nehme ich an, dass das bei mir auch der Fall wäre. Könnte ich gefeuert werden? Würde mir ebenfalls das durchschnittliche Gehalt zustehen?
Hallo, Sie haben besonderen Kündigungsschutz nach dem MuSchG (§ 17). Bei einem BV bekommen Sie den durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Mo vor Eintritt der Schwangerschaft weiter. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Du hast einen besonderen Kündigungsschutz und wirst weiterbezahlt.
Ani123
Was steht im Vertrag? Ist dieser befristet läuft die Befristung trotz Schwangerschaft aus. Bis dahin sind sie angestellt. Wenn sie die Schwangerschaft mitteilen muss der Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen. Soweit er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat müssen sie die ausüben. Hat er keine spricht er ein Beschäftigungsverbot aus. Bei Befristung läuft das Beschäftigungsverbot aus. Gehalt bekommen sie das was sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate gibt es nur bei wechselnden Gehalt.
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