Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung bei Zuzug aus Ausland

Frage: Elterngeldberechnung bei Zuzug aus Ausland

Hanna Alva

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Liebe Frau Bader, Danke Ihrer Nachricht, meine Frage richtete sich darauf ob das Elterngeld in seinem Szenario auf das Einkommen berechnet wird, dass er in NL und CH hatte oder ob es der Mindestsatz 300 Euro ist. Das er Elterngeld bekommen kann das wusste ich, auch das CH vorrangig dran ist mit zahlen. Ich bin mir halt nicht sicher ob er für Anteilig auf das Gehalt gerechnet in D mal Versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müsste. In der CH als Grenzgänger arbeitet er erst seit 1 Monat. Davor wie beschrieben wohnend und arbeitend in NL, jetzt zum ersten Mal in D gemeldet. Ich hoffe Sie können dies nachträglich noch beantworten. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alle Einkünfte in der Eu u der Schweiz, auf die er Steuern bezahlt hat. Liebe Grüße NB


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